Die passende Pflegekraft für Ihre Lieben.
Wer oder was ist ennie?
Der neue Standard für die Pflege zu Hause
Bezahlbar und Transparent
Individuell und Fürsorglich
Schnell und Einfach
In drei Schritten zu Ihrer Betreuungskraft
Einfach, schnell und sicher. ennie ist stets an Ihrer Seite.
1. Anfrage
2. Auswahl
3. Betreuung
Die beste 24h-Betreuung
flexibel und fürsorglich
Direkte,
einfache Auswahl
Vorab
Kennenlernen
Bezahlbare
Vergütung
Flexible
Kündigungsfristen
Durchgehende Erreichbarkeit
Langfristige
Betreuung
Die Vorteile auf einen Blick
- Bezahlbar & Würdevoll
- Transparent & Ehrlich
- Direkt & Selbstbestimmt
- Digital & Einfach
- Legal & Abgesichert
Andere Anbieter
- Schlechte Bezahlung
- Fehlende Transparenz
- Unzuverlässigkeit
- Manuelle Komplexität
- Rechtliche Unsicherheit
Mit hohen Standards und einer attraktiven Entlohnung für die Betreuungskräfte bieten wir die bestmögliche 24-h-Pflege zu Hause. Es ist uns eine Herzensangelegenheit einen sicheren Rahmen für beide Seiten zu schaffen. Bei uns wählen Sie direkt und selbstbestimmt die Pflegekraft aus, die zu Ihnen und Ihrer Familie passt. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Viele Vermittler verdienen so viel am Einkommen der Betreuungskraft mit, dass bei dieser kaum noch etwas ankommt. Als transparente und faire Plattform nehmen wir nur 10% vom Bruttoverdienst der Betreuungskraft. Dafür bieten wir sämtliche Services an, um sie optimal bei ihrer Arbeit und allem drum herum zu unterstützen. Außerdem arbeiten sie aufgrund ihrer Selbstständigkeit offiziell und sozialversichert.
Stimmen zu ennie
Alles im Detail
Wichtige Informationen und Hinweise für die häusliche Betreuung
Bei der „24-Stunden-Pflege“ (auch „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ genannt) handelt es sich um einen umgangssprachlichen Begriff, der als Synonym für Betreuungstätigkeiten von Betreuungskräften, die im Haushalt des Betreuungsbedürftigen leben, verwendet wird. Selbstverständlich ist die Betreuungskraft nicht non-stop 24-Stunden im Einsatz. Die Betreuungszeiten sind immer vom vertraglichen Leistungsumfang und den individuellen Bedürfnissen des Betreeungsbedürftigen abhängig. Wichtig ist für Betreeungskräfte und Betreuungsbedürftige gleichermaßen, dass die Betreuungskraft die Betreuungstätigkeiten auf selbständiger Basis und nicht als Arbeitnehmer erbringt. Denn in diesem Fall findet weder das Arbeitszeitgesetz noch das Mindestlohngesetz Anwendung auf das Betreeungsverhältnis. Die „24-Stunden-Pflege“ ist in dann auch legal.
Nein. Die Betreuungskraft erbringt ihre Tätigkeiten auf selbständiger Basis und nicht als Arbeitnehmer. Eine Anmeldung durch den Betreuungsbedürftigen ist daher nicht erforderlich.