Was bedeutet 24-Stunden-Pflege?

Würdevolle Betreuung im eigenen Zuhause
Inhalt dieses Beitrags

Wenn ein Pflegefall eintritt, wünschen sich die meisten Menschen, dass sie zu Hause gepflegt werden und im gewohnten Umfeld weiterleben können. 70 % aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden tatsächlich zu Hause gepflegt. Dabei stoßen Angehörige allerdings oft an ihre Grenzen, weil sie selbst im Beruf und in der Familie stark eingespannt sind. In einer solchen Situation kann die 24-Stunden-Pflege eine Entlastung für alle Beteiligten bieten. Hier erfahren Sie die Vor- und Nachteile sowie Finanzierungsmöglichkeiten der 24-Stunden-Pflege. 

Was ist 24h-Pflege?

Unter 24-Stunden-Pflege versteht man die Betreuung einer pflegebedürftigen Person durch eine Pflegekraft im eigenen Zuhause. So kann die zu pflegende Person weiterhin ihr gewohntes Umfeld genießen, ohne dass die Angehörigen zusätzlich belastet werden. Die Betreuung einer pflegebedürftigen Person ist mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden, den die Angehörigen oft nicht aufbringen können, weil sie selbst berufstätig sind und ihre eigene Familie versorgen müssen. In solchen Situationen ist die 24-Stunden-Betreuung eine gute Wahl. Der Pflegebedürftige kann in den geliebten eigenen vier Wänden bleiben und die Angehörigen können ruhigen Gewissens ihrem Alltag nachgehen – in dem Wissen, dass der Pflegebedürftige gut versorgt ist. Da die Pflegekraft nur eine einzige Person betreut, kann sie genau auf deren Bedürfnisse eingehen und ihr die volle Aufmerksamkeit schenken. So können auch bettlägerige Pflegebedürftige weiterhin zu Hause betreut werden. Oft wird die 24-h-Pflege von osteuropäischen Pflegekräften ausgeführt. Dabei wohnt die Pflegekraft in einem Gästezimmer oder einer eigenen Wohnung direkt bei der pflegebedürftigen Person im Haushalt. Nur so kann der Pflegebedürftige rund um die Uhr versorgt werden. Die Pflegekräfte wechseln in der Regel im zwei- bis drei monatigen Rhythmus. 

Welche Auf­gaben werden von der 24-Stunden-Pflege über­nommen?

Die 24-Stunden-Pflege unterstützt den Pflegebedürftigen bei der Alltagsbewältigung. Dazu zählen folgende Aufgaben:

  • Grundpflege: Die Pflegekraft hilft dem Pflegebedürftigen je nach Bedarf beim Waschen, Duschen, Toilettengang und allen weiteren Maßnahmen der Körperhygiene wie etwa Pflege von Haut und Haar und Kürzen der Nägel. Pflegebedürftige mit Gehschwäche werden beim Treppensteigen oder bei Spaziergängen unterstützt. Bei Bedarf gehört auch der Transfer in den Rollstuhl sowie die Erinnerung an die Einnahme von Medikamenten zu den Aufgaben einer 24-Stunden-Pflege.

  • Unterstützung im Haushalt: Bei der 24-Stunden-Betreuung übernimmt die Pflegekraft Haushaltsarbeiten wie etwa Einkaufen, Putzen, Kochen und Wäsche waschen, damit die pflegebedürftige Person weiterhin in einem gepflegten Umfeld würdevoll leben kann. Bei der Essenszubereitung wird die betreute Person oft aktiv mit einbezogen. Vom Arzt verordnete Diäten können durch die Pflegekraft umgesetzt werden. Auch Haustiere können von der 24-Stunden-Pflege versorgt werden.

  • Arztbesuche: Der Arztbesuch ist für viele pflegebedürftige Menschen mit einer großen Anstrengung verbunden. Außerdem fallen Arzttermine oft in die Arbeitszeit der Angehörigen. Die 24-Stunden-Pflege bietet hier Entlastung, da die Pflegekraft die betreute Person zum Arzt begleiten und gegebenenfalls auch den Fahrdienst übernehmen kann.

  • Soziale Betreuung: Die Freizeitgestaltung durch die 24-Stunden-Pflege trägt bei vielen Senioren zu einer Steigerung der Lebensqualität bei. Durch den hektischen Alltag haben viele Angehörige Schwierigkeiten damit, der pflegebedürftigen Person ein abwechslungsreiches Freizeitangebot zu bieten. Um dies zu gewährleisten, unternimmt die Pflegekraft regelmäßig Ausflüge oder Besuche bei Freunden, Nachbarn oder Seniorengruppen mit der pflegebedürftigen Person. Auch bei starken Einschränkungen kann die Pflegekraft durch Freizeitgestaltung im eigenen Wohnbereich mit Gesellschaftsspielen oder gemeinsamen Gesprächen für Unterhaltung sorgen.
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Für wen ist die 24 h Betreu­ung geeignet?

Die 24-Stunden-Pflege ist für alle Menschen geeignet, die aufgrund ihres voranschreitenden Alters oder sonstiger gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage dazu sind, ihren Alltag ohne Unterstützung zu bestreiten, aber trotzdem weiterhin in ihrem geliebten Zuhause leben möchten. Durch die 24-Stunden-Betreuung können selbst Menschen mit starken Einschränkungen bis hin zur Bettlägerigkeit würdevoll und angemessen im gewohnten Umfeld betreut werden. Allerdings kann der Begriff 24-h-Pflege etwas irreführend sein. Hier sind zwei Dinge zu beachten: Einerseits handelt es sich bei den Pflegekräften nicht um Krankenpfleger mit in Deutschland anerkannter Berufsausbildung. Die Pflegekräfte sind für die häusliche Betreuung zuständig und nicht für die medizinische Behandlung. So sind sie beispielsweise nicht befugt, Spritzen zu setzen oder Verbände zu wechseln. Bei Bedarf müsste dann zusätzlich noch ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden. Außerdem arbeitet die Pflegekraft nicht 24 Stunden am Tag. Sie ist zwar die meiste Zeit in Bereitschaft, um den Pflegebedürftigen zu unterstützen. Allerdings ist gesetzlich vorgeschrieben, dass sie maximal acht Stunden am Tag und wöchentlich 40 bis 48 Stunden arbeiten darf – sofern die Betreuungskraft nicht selbstständig agiert. Außerdem stehen ihr zwei bis drei Stunden Freizeit pro Tag sowie acht Stunden ungestörte Nachtruhe zu. Wenn die pflegebedürftige Person eine medizinische Versorgung rund um die Uhr benötigt, ist die 24-Stunden-Pflege deshalb leider keine Option. In diesem Fall muss die Pflegesituation ehrlich und realistisch eingeschätzt werden.

Was kostet die 24-Stunden-Pflege zu Hause und wie kann sie finanziert werden?

Bei der 24-Stunden-Pflege fallen durch die persönliche und individuelle Betreuung des Pflegebedürftigen relativ hohe Kosten an. Bei der 24-Stunden-Pflege mit Agenturvermittlung können Sie mit ca. 1.900 bis 3.500 Euro pro Monat rechnen. Wenn Sie die Pflegekraft direkt selbst anstellen wollen, fallen höhere Kosten von ca. 5.000 Euro pro Monat an. Selbstständige Pflegekräfte berechnen monatlich zwischen 1.800 und 3.000 Euro. Wir von Pflege Panorama finden für Sie das beste Modell und den passenden Anbieter für Sie. Unsere Beratung ist kostenlos.

Viele Familien sind unsicher, wie sie die Kosten für die 24-Stunden-Pflege finanzieren sollen, da die Rente und das Ersparte nicht immer die vollen Kosten abdecken können. Sofern die pflegebedürftige Person über einen Pflegegrad verfügt, haben Sie jedoch das Recht auf verschiedene unterstützende Leistungen. Der Pflegegrad wird von der Pflegekasse über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt und ist in 5 verschiedene Pflegegrade eingeteilt. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist Ihr Leistungsanspruch.

Leistungsanspruch für Pflegebedürftige mit Pflegegrad:

  • Pflegegeld: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die sich häuslich pflegen lassen, erhalten monatlich ein Pflegegeld in Höhe von 332 Euro (Pflegegrad 2), 573 Euro (Pflegegrad 3), 765 Euro (Pflegegrad 4) oder 947 Euro (Pflegegrad 5). Dies können Sie für die 24-Stunden-Pflege verwenden – vorausgesetzt, dass es sich um eine private Betreuung handelt und nicht um medizinisch ausgebildetes Fachpersonal.
  • Entlastungsleistungen: Jeder Pflegebedürftige, der im häuslichen Umfeld betreut wird und über einen Pflegegrad verfügt, hat Anspruch auf sogenannte Entlastungsleistungen. Das ist eine Auszahlung von 125 Euro pro Monat unabhängig vom Pflegegrad.

  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Wenn eine private Betreuungsperson ausfällt, weil sie krank ist oder ihr Recht auf Urlaub nutzt, besteht ab Pflegegrad 2 ein Anspruch auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person zuvor sechs Monate lang im häuslichen Umfeld von einer Privatperson gepflegt wurde. Jährlich stehen jeweils 1.612 Euro für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege zur Verfügung.

  • Wohnraumverbessernde Maßnahmen: Falls die 24-Stunden-Pflege zu Hause erfordert, dass der Wohnraum umgebaut werden muss, haben Sie Anspruch auf eine Zuzahlung von 4.000 Euro pro genehmigtem Umbau.

  • Steuerermäßigung: Laut § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz „Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ können 20 Prozent der Kosten für die 24-Stunden-Pflege steuerlich abgesetzt werden (maximal 4.000 Euro).
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Wie finde ich eine passende 24-Stunden-Betreu­ung für meinen An­gehörigen?

Es ist nicht einfach, den richtigen Anbieter für 24-Stunden-Pflege zu finden. Es gibt sehr viele, einige davon sind auch keine seriösen, andere extrem teuer. Wir von Pflege Panorama helfen hier weiter. Wir prüfen die Anbieter und stellen Ihnen einen kostenlosen Vergleich der Anbieter zur Verfügung. Dieser berücksichtigt auch die aktuelle Pflegesituation sowie die Anforderungen und Ihre persönlichen Wünsche. So können wir den besten Anbieter finden und eine passende Pflegekraft garantieren. Lassen Sie sich von uns kostenlos und unverbindlich beraten

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Die wichtigsten Fragen

Was ist 24-Stunden-Pflege?

Bei der 24-Stunden-Pflege wird eine pflegebedürftige Person im eigenen Zuhause rund um die Uhr von einer Pflegekraft betreut, die im gleichen Haushalt lebt. Dabei entlastet die Pflegekraft die Angehörigen des Pflegebedürftigen durch die Übernahme von Grundpflege, Haushaltsarbeiten, Arztbesuchen sowie Freizeitgestaltung.

Welche Aufgaben übernimmt die 24-Stunden-Pflege?

Die 24-Stunden-Pflege kümmert sich um alle Aspekte der Körperhygiene (inklusive Toilettengang, Duschen, Pflege von Haut und Haar) und den Haushalt (inklusive Kochen, Abwaschen, Wäschewaschen, Putzen). Außerdem begleitet die Pflegekraft die zu pflegende Person zum Arzt und gestaltet die Freizeit abwechslungsreich. Medizinische Behandlungen fallen nicht in den Tätigkeitsbereich der Pflegekraft. 

Was kostet die 24-Stunden-Pflege?

Je nach Bedarf kostet die 24-Stunden-Pflege eines Pflegebedürftigen zwischen 1.800 und 5.000 Euro pro Monat. Selbstständige Pflegekräfte stellen in der Regel monatlich 1.800 bis 3.000 Euro in Rechnung. Diese Kosten sind zu 20 Prozent steuerlich absetzbar und werden durch das Pflegegeld von der Pflegekasse bezuschusst.

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Julia Greguletz
Hallo lieber Leser, mein Name ist Julia und ich bin vom Team Pflege Panorama. Ich schreibe unsere Ratgeber-Artikel, um umfassend über häusliche Betreuung zu informieren.
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