Checkliste Pflegeberatung

Auf welche Fragen es wirklich ankommt
Inhalt dieses Beitrags

Gute Beratung hilft pflegebedürftigen Menschen, selbstbestimmt über die Pflege zu entscheiden, und pflegenden Angehörige, Entlastung und Unterstützung zu erhalten. Doch obwohl es in Deutschland viele Beratungsangebote zur Pflege gibt, ist das vielen Betroffenen nicht bekannt. Selbst wenn, wissen Ratsuchende häufig nicht, was sie von einer guten Beratung erwarten dürfen. Fachleute haben daher für Pflegebedürftige und Angehörige eine Checkliste mit den wichtigsten Merkmalen für eine gute Beratung veröffentlicht.

Worauf Be­troffene und An­gehörige bei einer Pflege­beratung un­bedingt achten sollten

Über vier Millionen Menschen in Deutschland nehmen jeden Monat Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch – fast doppelt so viel wie noch vor einigen Jahren. Oft sind Pflegebedürftige und Angehörige bei der Beantragung aber überfordert. Gerade am Anfang ist es in der Regel ein Schock, wenn Angehörige ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen können. In diesem Fall wird versucht, schnell Unterstützung zu gewährleisten – an eine Beratung denken viele in diesem Moment nicht. Dabei hilft sie, die Pflege bestmöglich zu organisieren. Das heißt: Pflegebedürftige sind gut versorgt und Angehörige vor Überlastung geschützt. Doch für viele Menschen gibt es offenbar Hürden, die Beratungsangebote zu nutzen. Laut einer Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) sind die Beratungsstellen oft nicht bekannt. Außerdem ist die Beratungslandschaft in Deutschland mit über 4.500 Angeboten von Pflegekassen, Pflegestützpunkten, ambulanten Pflegediensten, kommunalen Stellen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege in Deutschland unübersichtlich. Selbst wenn ein passendes Angebot gefunden wurde, ist die Qualität nur schwer einzuschätzen.

Wie läuft die Pflege­beratung in der Praxis ab?

Die Pflegeberatung ist für Pflegebedürftige und Pflegende kostenlos – unabhängig vom Pflegegrad. In der Praxis ist es den Angestellten der Pflegebüros und der Pflegestützpunkte durch die zunehmend steigende Nachfrage allerdings oft nicht möglich, auf jeden Einzelfall einzugehen und individuelle Beratungen anzubieten. Da es keinen festen Ansprechpartner gibt, muss die Sachlage oft bei jedem Besuch aufs Neue geschildert werden. Entsprechend erhalten Betroffene in vielen Fällen unterschiedliche Informationen und müssen selbst abwägen, welcher Ratschlag der Beste ist. Eine weitere Hürde ist die Anfahrt. Viele Pflegebedürftige sind zu sehr eingeschränkt, um selbst zu den Pflegebüros und Pflegestützpunkten zu fahren. Oft haben auch die Angehörigen berufliche und familiäre Verpflichtungen und können die Beratungsstellen nicht während der Öffnungszeiten aufsuchen. Hausbesuche sind aber mangels zeitlicher Kapazitäten der Angestellten nicht immer möglich, obwohl ein solcher Besuch sehr ratsam wäre, um zum Beispiel vor Ort konkrete Erleichterungen für Pflegebedürftige und Angehörige zu finden.  

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Was sind Kriterien für eine gute Beratung?

Das ZQP hat gemeinsam mit Wissenschaftlern, Bundesministerien, Verbraucherschützern, Pflegekassen, Leistungserbringern und Vertretern der Pflegeberufe eine Checkliste mit den zehn wichtigsten Merkmalen guter Beratung zur Pflege veröffentlicht. Sie dient Angehörigen und Pflegebedürftigen als Orientierungshilfe im Beratungsdschungel. Wichtige Merkmale einer guten Beratung sind zum Beispiel, dass sich die Beratung nach der individuellen Situation des Pflegebedürftigen richtet und die Beratungsziele mit dem Ratsuchenden abgestimmt werden. Der Berater soll für die Beratungsaufgabe qualifiziert sein und von sich aus zentrale Themen ansprechen, beispielsweise die familiäre Situation, die Finanzierung der Pflege, pflegepraktische Fragen und Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Angehöriger. Außerdem klären sie über Ansprüche aus der Pflegeversicherung und über Rechte gegenüber Pflegeanbietern auf. Zudem sollte die Beratung, wenn nötig, innerhalb von 48 Stunden nach der Anfrage erfolgen.

Worauf sollten Pflege­bedürftige und Angehörige bei der Beratung achten?

Die ZQP-Pflege-Checkliste im Überblick:

  • Qualifiziert: Die Beratung sollten von Pflegefachpersonen oder Sozialversicherungsfachangestellten durchgeführt werden, die entsprechend weitergebildet sind.

  • Flexibel: Die Beratung sollte zeitnah und bei Bedarf beim Pflegebedürftigen zu Hause, im Krankenhaus, per Videomeeting oder am Telefon stattfinden. Auf Wunsch sollten weitere Personen daran teilnehmen dürfen.

  • Verbindlich: Es sollte eine feste Ansprechperson geben, die zu Beginn über ihre Arbeitsweise und den geplanten Ablauf informiert. Sollte das nicht der Fall sein, steht der Wechsel zu einer anderen Person oder einem anderen Beratungsanbieter offen.

  • Respektvoll: Pflegebedürftige und Angehörige werden direkt und respektvoll behandelt. Die Beratung findet in einer freundlichen und ungestörten Atmosphäre statt. Persönliche Informationen werden vertraulich behandelt.

  • Ressourcenorientiert: Die Gespräche bieten Betroffenen einen Mehrwert. Sie unterstützen dabei, sich bei der Bewältigung der Pflegebedürftigkeit möglichst gut selbst zu helfen.

  • Individuell: Der Berater geht auf die individuelle Situation ein und beruft sich nicht auf Allgemeinplätze. Der Hilfs- und Pflegebedarf wird gemeinsam mit den Teilnehmern ermittelt und die Beratungsziele entsprechend darauf abgestimmt. Das Recht auf Selbstbestimmung wird dabei beachtet.

  • Umfassend: Pflegebedürftige und Angehörige erhalten umfassende und verständliche Informationen über ihre Rechte und Ansprüche, etwa gegenüber der Pflegeversicherung oder Pflegeanbietern. Fragen werden offen und ausführlich beantwortet.

  • Lösungsorientiert: Es wird nicht nur ein Weg, sondern es werden verschiedene Lösungswege zur Unterstützung und Gestaltung der individuellen Pflegesituation aufgezeigt. So können selbstbestimmte Entscheidungen getroffen werden.

  • Begleitend: Pflegebedürftige und Angehörige sollen bei der Beantragung von Leistungen und beim Zugang zu Hilfsangeboten so lange wie nötig aktiv unterstützt werden.

  • Nachvollziehbar: Auf Wunsch kann die Dokumentation der Beratung eingesehen werden.
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Welche weiteren Beratungs­ansprüche haben Betroffene?

Neben der Pflegeberatung beziehungsweise den Beratungsbesuchen sind im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) weitere Ansprüche auf kostenlose professionelle Information, Beratung und Schulung genannt. Dazu gehören das Recht auf Information und Auskunft: Versicherte und ihre Angehörigen haben das Recht, von ihrer Pflegekasse verständliche und umfassende Informationen über Leistungen und Hilfen bei Pflegebedürftigkeit zu erhalten. Pflegekurse: Angehörige und ehrenamtlich Pflegende haben Anspruch auf Schulungskurse zur Pflege, in denen Grundkenntnisse für den Pflegealltag vermittelt werden. Dazu gehören die richtigen Handgriffe, das nötige Wissen zu Hygiene, Ernährung und Vitalfunktionen, der Umgang mit Sonden, Stomata, Drainagen und Kathetern oder Techniken für eine rückenschonende Arbeitsweise. Das erhöht Sicherheit und Selbstvertrauen bei pflegenden Angehörigen. Auf Wunsch kann die Schulung zu Hause durchgeführt werden. Die Kosten trägt bei gesetzlich Versicherten die Pflegekasse, bei Privatversicherten die Pflegeversicherung.

Die wichtigsten Fragen

Worauf ist bei der Auswahl einer Pflege­beratung zu achten?

Der Berater sollte vor allem auf die individuelle Situation des Pflegebedürftigen eingehen und die Beratungsziele mit den Ratsuchenden abstimmen. Außerdem sollte der Berater entsprechend qualifiziert sein und von sich aus zentrale Themen ansprechen. Dazu gehören: Die familiäre Situation, die Finanzierung der Pflege, pflegepraktische Fragen und Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Angehöriger. Außerdem klären sie über Ansprüche aus der Pflegeversicherung und über Rechte gegenüber Pflegeanbietern auf.

Welche Kriterien sind für eine gute Pflege­beratung aus­schlag­gebend?

Der Berater sollte innerhalb von 48 Stunden nach der Anfrage Zeit haben und dorthin kommen, wo der Pflegebedürftige ist. Des Weiteren sollte es einen festen Ansprechpartner geben, der die Hilfsbedürftigen respektvoll behandelt. Wichtig ist, dass die Gespräche einen konkreten Mehrwert bieten und nicht nur allgemeine Fragen besprochen werden. Auch sollten Pflegebedürftige und Angehörige umfassend und verständlich über ihre Rechte und Ansprüche aufgeklärt werden. Auf Wunsch sollte jederzeit die Dokumentation der Beratung eingesehen werden können.

Was sollten An­gehörige und Be­troffene nach dem Gespräch wissen?

Insbesondere, wie die Pflege geplant, dokumentiert und gewährleistet wird. Zusätzlich: Welche finanziellen Entlastungen möglich sind – beispielsweise im Rahmen des Pflegepauschbetrags. Des Weiteren sollten beim Beratungsgespräch Anleitungen zu Hygiene in der Pflege, Einhaltung von Hygienestandards und dem Hygienemanagement gegeben werden. Auch sollte im Anschluss klar sein, wo es Hilfe bei der Erteilung eines Pflegegrades, bei der Ausstellung von pflegefachlichen Gutachten und für kostenlose Pflegehilfsmittel gibt.

Julia Greguletz
Julia Greguletz
Hallo lieber Leser, mein Name ist Julia und ich bin vom Team Pflege Panorama. Ich schreibe unsere Ratgeber-Artikel, um umfassend über häusliche Betreuung zu informieren.
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