Häusliche Krankenpflege

Definition, Leistungen, Kosten & mehr
Inhalt dieses Beitrags

Gesundheit ist unser wichtigstes Gut: Wenn wir nicht voll belastbar und körperlich eingeschränkt sind, sind wir auf Unterstützung angewiesen. Um die optimale Versorgung einer zu pflegenden Person zu garantieren, kann bei Krankheit oder einem längeren Krankenhausaufenthalt eine häusliche Krankenpflege (HKP) in Anspruch genommen werden. Wie der Name schon sagt, ermöglicht diese Art der Pflege den Patienten bzw. zu pflegenden Personen, in den eigenen vier Wänden zu bleiben oder bspw. nach einem Krankenhausaufenthalt früher dorthin zurückzukehren. Die häusliche Krankenpflege ist im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert und ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Verordnet werden kann die HKP durch den behandelnden Arzt oder auch ein Krankenhaus. 

Nicht zu verwechseln ist die vorübergehende häusliche Krankenpflege mit der häuslichen Pflege, die eine Leistung der Pflegeversicherung ist. Auch die häusliche Pflege durch Angehörige unterscheidet sich von der HKP.

Häus­liche Kran­ken­pflege: Leis­tungen

Nicht jede zu pflegende Person hat die gleichen Bedürfnisse und je nach Situation können unterschiedliche Aufgaben anfallen. In der Regel findet die häusliche Krankenpflege im Haushalt der zu pflegenden Person statt. In Ausnahmen kann sie beispielsweise auch in betreuten Wohnformen erbracht werden. In jedem Fall handelt es sich um eine Pflegeform, die auf die ambulante Versorgung abzielt. Die häusliche Krankenpflege umfasst drei Bereiche, die wir Ihnen im Folgenden erklären. 

Grund­pflege

Zu diesem Bereich zählt die Körperpflege, aber auch die Ernährung und Mobilität der zu pflegenden Person. Hilfe beim An- und Auskleiden sowie bei Ausscheidungen gehören ebenfalls zur Grundpflege.

Behan­dlungs­pflege

Die Behandlungspflege ist ein Teil der häuslichen Krankenpflege und wird vom behandelnden Arzt verordnet. Hierzu gehören alle Behandlungen, die dazu beitragen, Krankheiten zu heilen oder Beschwerden zu lindern. Konkrete Beispiele sind das Verabreichen von Injektionen, die Wundversorgung oder der Verbandswechsel. Je nach Krankheitsbild gehört auch das Messen des Blutdrucks oder Blutzuckerspiegels dazu. Die Leistungen der Behandlungspflege sind auf den Krankheitszustand des Patienten ausgerichtet und von professionellen Pflegekräften zu erbringen. Sie können im häuslichen Umfeld geleistet werden. Vor allem Senioren und ältere Menschen profitieren sehr von diesen Leistungen.

Unter­stützungs­pflege bzw. haus­wirt­schaftliche Ver­sor­gung

Die Unterstützungspflege umfasst die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Darunter fallen unter anderem das Reinigen der Wohnung, das Wechseln der Bettwäsche, das Zubereiten von Mahlzeiten und auch das Einkaufen. 

Die hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege ist nicht mit den Leistungen einer Haushaltshilfe zu verwechseln.

Wer hat An­spruch auf häus­liche Kranken­pflege?

Die häusliche Krankenpflege kann sowohl mit als auch ohne Pflegegrad verordnet und in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für alle Leistungen der HKP ist, dass die zu pflegende Person die Aufgaben nicht selbst erledigen kann und auch keine andere Person aus demselben Haushalt sich kümmern kann. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse in folgenden Fällen die häusliche Krankenpflege: 

  • Wenn durch die ambulante, häusliche Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden werden kann: Man spricht von Krankenhausverkürzungspflege bzw. Krankenhausvermeidungspflege.
  • Wenn ein Patient aufgrund einer schweren Krankheit auf Unterstützung angewiesen ist und ambulant behandelt wird: Man spricht von Unterstützungspflege.
  • Wenn der Patient ärztlich behandelt werden muss, um ein medizinisches Behandlungsziel (z. B. Wundversorgung) zu sichern: Man spricht von Sicherungspflege.

Die Versorgung von gesetzlich Versicherten, die auf häusliche Krankenpflege angewiesen sind, erfolgt durch Pflegedienste, mit denen die Krankenkassen Verträge abschließen.

Wenn ein Pflegegrad 2 oder höher besteht, werden die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung (im Rahmen der Sicherungspflege) nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. 

Häus­liche Kran­ken­pfle­ge: Dauer

In der Regel sollte die erste Verordnung häuslicher Krankenpflege den Zeitraum von 14 Tagen nicht überschreiten. Eine anschließende Folgeverordnung kann – sofern von einem Arzt begründet – jedoch auch für einen längeren Zeitraum ausgestellt werden. Die Sicherungspflege kann so lange verordnet werden, wie medizinische Notwendigkeit besteht.

Wenn absehbar ist, dass für einen Zeitraum von mehreren Monaten ein Bedarf an Grundpflege sowie Unterstützung im Haushalt benötigt wird, kann es sinnvoll und notwendig sein, einen Pflegegrad zu beantragen. Alles zur Pflegegradbestimmung erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Finden Sie die beste 24-Stunden-Pflege.
Vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich die seriöse Anbieter.

Häus­liche Kran­ken­pflege: Kos­ten

Gesetzlich Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob die Kosten im Einzelfall übernommen werden. In der Regel ist eine Zuzahlung notwendig. Versicherte zahlen ab der Volljährigkeit i. d. R. 10 % der Kosten pro Tag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr sowie 10 € pro Verordnung. In einigen Fällen, wie beispielsweise einer Schwangerschaft entfällt die Zuzahlung. 

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist die ärztliche Verordnung. Die Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung (Haushaltshilfe) ohne Notwendigkeit von Behandlungspflege werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. An dieser Stelle kann Pflege Panorama weiterhelfen: Sie können hier ganz einfach die passende Pflegekraft für sich selbst oder eine geliebte Person finden. Pflege Panorama begleitet Sie auf der Suche nach einer 24-Stunden-Pflegekraft für zu Hause.

Eine liebe­volle und kompe­tente Pflege­kraft finden – mit Pflege Panorama

Die Betreuungskraft unterstützt bei der Grund- und Körperpflege, im Haushalt, aber auch bei Ernährung und Mobilität. Die Leistungen einer 24-Stunden-Pflegekraft sind oftmals umfassend. Wir von Pflege Panorama begleiten Sie bei der Suche nach einer Betreuungskraft. Unverbindlich und kostenlos vergleichen wir 24-Stunden-Betreuungskräfte-Anbieter. Dabei berücksichtigen wir Ihre Anforderungen und Wünsche, damit die pflegebedürftige Person bestmöglich versorgt wird.

Jetzt 24-Stunden-Betreuung finden
Jetzt 24-Stunden-Betreuung finden

Die wichtigsten Fragen

Was um­fasst die häus­liche Kranken­pflege?

Die häusliche Krankenpflege (HKP) ist ein Oberbegriff und beinhaltet die Grundpflege, die Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Sie wird vom Arzt verordnet, ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und umfasst je nach Krankheitsbild verschiedene Leistungen: von der Hilfe beim Ankleiden bis hin zur Wundversorgung. Der Schwerpunkt liegt auf behandlungspflegerischen Leistungen – ambulant, d. h. im Idealfall in den eigenen vier Wänden der zu pflegenden Person.

Welche Voraussetzung muss für die häusliche Krankenpflege erfüllt sein?

Um die häusliche Krankenpflege über die gesetzliche Krankenkasse zu beantragen, muss die medizinische Notwendigkeit gegeben sein. Beachten Sie, dass es einige Tage dauert, bis die Krankenkasse den Antrag prüft. Sie sollten sich also frühzeitig um passende Unterstützung kümmern. 

Julia Greguletz
Julia Greguletz
Hallo lieber Leser, mein Name ist Julia und ich bin vom Team Pflege Panorama. Ich schreibe unsere Ratgeber-Artikel, um umfassend über häusliche Betreuung zu informieren.
Ähnliche Themen
Wird ein geliebtes Familienmitglied plötzlich pflegebedürftig, ist das nicht nur eine enorme Herausforderung für die Betroffenen selbst, sondern auch für die Angehörigen. Inmitten dieses Ausnahmezustands müssen sie sich nicht nur um allerlei Organisatorisches kümmern, sondern auch Möglichkeiten ausloten und wichtige Entscheidungen treffen.
Pflegende Angehörige sind häufig einer enormen Dauerbelastung ausgesetzt und auf jegliche Art der Unterstützung dringend angewiesen. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass die Pflege des geliebten Menschen auch dann gesichert ist, wenn die pflegende Person selbst dazu einmal nicht in der Lage ist, zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung, eines Urlaubs oder wegen alltäglicher Anlässe wie einer Verabredung mit Freunden ins Kino oder Restaurant oder auch einem Frisörbesuch.
Umbaumaßnahmen zur Wohnraumanpassung: Das zahlt die Pflegekasse. Erfahren Sie hier alles zu den Maßnahmen für barrierefreies Wohnen.