Häusliche Pflege durch Angehörige

Die perfekte Pflegekraft für zu Hause finden
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Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Ob durch einen Unfall, aufgrund einer plötzlichen Erkrankung wie einem Schlaganfall oder wegen einer schleichenden Krankheit wie Demenz: Von heute auf morgen sind Betroffene nicht mehr in der Lage, selbstständig ihren Alltag zu bewältigen und somit auf fremde Hilfe angewiesen. Viele bevorzugen hierbei die Pflege im eigenen Heim, da sie nicht aus ihrer gewohnten Umgebung raus müssen – im besten Fall wird die Versorgung dann noch von einer bekannten Person wie einem Angehörigen übernommen. Klingt nach Überforderung? Keine Sorge: Auf pflege-panorama.de erfahren Sie alles Wichtige, was es bei der häuslichen Pflege durch Angehörige zu beachten gilt.

Plötzlich Pflege­fall: So organisieren Sie die häusliche Pflege von An­gehörigen

Wird ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig, stellt das viele Menschen vor eine Herausforderung – eine neue, unbekannte Situation, die für einige Unsicherheit, Angst und Überforderung bedeutet. Jetzt gilt es, Schritt für Schritt vorzugehen, damit der Pflegebedürftige sich auch nach seinem Schicksalsschlag wohlfühlt. Informieren Sie sich zunächst über die verschiedenen Pflegeformen, denn je nach Typ und Pflegegrad der pflegebedürftigen Person kann die ein oder andere Option die richtige sein. Haben Sie sich für eine häusliche Pflege durch einen Angehörigen entschieden, sollten Sie sich im Klaren sein, dass sich nun sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für den Pflegenden sehr viel ändert. So muss zum Beispiel der ganze Tagesablauf neu strukturiert und geordnet werden – vor allem, wenn man als Angehöriger noch den Job, Zeit für die Familie und für sich selbst unterbringen muss. Hinzu kommt eine höhere finanzielle Belastung, die Sie einplanen sollten. Auch das Wohnumfeld muss so gestaltet werden, dass Pflegender und Pflegebedürftiger gut darin zurechtkommen. Sie sehen: Mit einer Pflege zu Hause wird das Leben der Betroffenen einmal auf den Kopf gestellt. Das ist aber gar nicht schlimm, denn zum Glück gibt es eine Menge an Ansprechpartnern und Anlaufstellen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, die Ihnen in einer professionellen Pflegeberatung bei allen wichtigen Fragen zur Seite stehen. So wird die häusliche Pflege ganz bestimmt zu einem vollen Erfolg.

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Ange­hörige zu­hause pflegen: Welche Auf­gaben erwarten mich?

Sollten Sie selbst Angehöriger sein und eine pflegebedürftige Person zu Hause pflegen, erwarten Sie dieselben Aufgaben wie die einer ausgebildeten Pflegekraft. Neben grund- und körperpflegerischen Leistungen sind auch hauswirtschaftliche Erledigungen sowie die Termin- und Freizeitgestaltung der hilfsbedürftigen Person relevante Bereiche, die Sie als Betreuungsperson übernehmen. Zu den wichtigsten Tätigkeiten zählen:

  • Unterstützung beim Aufstehen, Hinsetzen, Gehen, Umlegen und Treppensteigen
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Hilfe bei der Körper-, Mund- und Hautpflege (z.B. Waschen, Duschen, Rasieren, Kämmen, Nägel schneiden etc.)
  • Intimhygiene
  • Hilfe beim Toilettengang
  • Zubereitung der Mahlzeiten und ggf. Hilfe beim Essen
  • Erledigen von Einkäufen
  • Putzen und Aufräumen der Wohnung
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Medikamentengabe
  • Begleitung zu Ämtern, Arzt- und Friseurterminen
  • Gesellschaft leisten
  • Gemeinsame Aktivitäten wie Spaziergänge und Ausflüge

Zusätzlich kommen organisatorische Aufgaben (z. B. Wohnungsumbau, Anschaffung von Hilfsmitteln etc.) auf Sie zu. Der Alltag eines pflegenden Angehörigen gestaltet sich also ziemlich umfangreich. Um für die häusliche Pflege bestens vorbereitet zu sein, können Kurse und Beratungstermine bei professionellen Pflegefachkräften Abhilfe verschaffen.

Voraus­setzungen für Pflege zu Hause durch Ange­hörige

Zu Hause ist es einfach am schönsten! Das finden auch viele Menschen mit Pflegebedarf, sodass eine private Pflege in den eigenen vier Wänden immer beliebter wird. Diese kann entweder von Personen im näheren Umfeld oder von einem ausgebildeten Pflegepersonal durchgeführt werden. Da viele Pflegebedürftige einfach nicht in ein Pflegeheim möchten, erklärt sich in der Regel die Familie dazu bereit, den pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen. Doch Vorsicht: Angehörige zu Hause zu pflegen, ist nicht jedermanns Sache! Die Betreuungsperson muss sowohl physisch als auch psychisch in der Verfassung sein, diese Aufgabe zu übernehmen. Denken Sie hierbei auch daran, dass neben der Betreuung noch Beruf, Familie und Freizeit unter einen Hut gebracht werden müssen. Wird ein Pflegebedürftiger zu Hause versorgt, sollte die Wohnsituation entsprechend umgestaltet werden. Stellen Sie sich zum Beispiel Fragen wie: Ist die Wohnung barrierefrei eingerichtet? Sind die Türen breit genug? Müssen spezielle Haltegriffe angebracht werden? Klären Sie davor unbedingt ab, ob entsprechende Renovierungsmaßnahmen in der Wohnung überhaupt vorgenommen werden dürfen. Eine weitere Voraussetzung, damit die Pflege zu Hause durch Angehörige ein Erfolg wird, sind bestimmte Pflegehilfsmittel, die auf keinen Fall fehlen sollten. Dazu gehören beispielsweise ein Rollstuhl, ein Pflegebett, ein Badewannenlift sowie ein Toilettenstuhl.

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Diese Entlastungs­angebote gibt es für pflegende Angehörige

Wer einen nahestehenden Menschen zuhause pflegt, muss keineswegs die Kosten dafür allein tragen. So bietet die Pflegeversicherung pflegenden Angehörigen diverse finanzielle Unterstützungen an. Die wohl bekannteste ist hierbei das Pflegegeld. Dieses richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person und beläuft sich auf 332 bis 947 Euro pro Monat. Auch soziale Absicherungen der Betreuungsperson, wie zum Beispiel Beiträge zur Rentenversicherung sowie Rentenversicherungsansprüche, werden von der Pflegekasse übernommen. Zusätzlich gibt es noch den Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat, der ebenso dazu gedacht ist, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der hilfsbedürftigen Person zu unterstützen. Möchten Sie als Betreuungsperson einmal eine Auszeit in Anspruch nehmen, bietet Ihnen die Pflegeversicherung zudem verschiedene Möglichkeiten an:

  1. Verhinderungspflege: Wenn die Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit den Angehörigen vorübergehend nicht pflegen kann, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Diese Unterstützung in Form der Verhinderungspflege beläuft sich auf maximal sechs Kalenderwochen im Jahr.
  2. Tages- und Nachtpflege: Durch die Tages- und Nachtpflege werden berufstätige, pflegende Angehörige im pflegerischen Alltag unterstützt und entlastet, indem der Pflegebedürftige teilweise in einer Pflegeeinrichtung versorgt wird. Die Pflegeversicherung übernimmt alle pflegebedingten Aufwendungen (auch medizinische Behandlungspflege) – Kosten für Verpflegung und Unterkunft müssen dagegen privat bezahlt werden.
  3. Pflegedienste und Pflegesachleistungen: Ein ambulanter Pflegedienst kann die Pflegenden beispielsweise bei Aufgaben entlasten, die für einen Laien sehr kraftaufwändig ist (z. B. Duschen). Auch hier kommt die Pflegekasse für jegliche Pflegeleistungen auf – je nach Pflegegrad sind hier bis zu 2.095 Euro drinnen.
  4. Entlastung durch Auszeit vom Beruf: Beruf und Pflege eines Angehörigen unter einen Hut zu bringen, ist nicht ganz einfach. Tritt ein plötzlicher Pflegefall auf und möchten Sie nur eine kurzzeitige Auszeit vom Job nehmen, haben Sie Anspruch auf eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung von 10 Tagen. Für diese Zeit steht Ihnen sogar noch das Pflegeunterstützungsgeld zu, was einem bezahlten Sonderurlaub für pflegende Angehörige entspricht. Benötigen Sie allerdings eine längere Pause, haben Sie das Recht auf Pflegezeit, die Sie bis zu sechs Monate vom Job freistellt. Dauert der Pflegebedarf über den Zeitraum von sechs Monaten hinaus, können Sie die Familienpflegezeit nutzen, bei der Sie über 24 Monate hinweg die wöchentliche Arbeitszeit reduzieren können.

Weitere Angebote für pflegende An­gehörige

Sie sind der größte Pflegedienst Deutschlands: Angehörige. Da diese in der Regel neben der Pflege noch Beruf, Familie, Freunde und Freizeit in Einklang bringen müssen, kann es in der Praxis schnell passieren, dass früher oder später die eigenen Kräfte schwinden – eine Auszeit ist nun angesagt. Ob Urlaub, Kur oder Reha: Es gibt diverse Möglichkeiten, in denen die Pflegeperson Entlastung finden kann. Nutzt der pflegende Angehörige beispielsweise die Verhinderungspflege, wird der Unterstützungsbedürftige für die Zeit der Abwesenheit ersatzweise betreut. Manchmal macht es auch Sinn, dass Pflegeperson und Pflegebedürftiger gemeinsam in Urlaub fahren – so kann sich die Pflegesituation zu Hause für beide Parteien entspannen. 

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Die wichtigsten Fragen

Was zahlt die Pflege­kasse für häusliche Pflege durch Ange­hörige?

Pflegende Angehörige können gemäß SGB XI diverse finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Vor allem das Pflegegeld spielt eine große Rolle, da es sich je nach Pflegegrad auf 947 Euro monatlich belaufen kann. Um pflegende Angehörige im Alltag zu entlasten, stehen ihnen außerdem eine Reihe an Entlastungsangeboten (z. B. Verhinderungspflege, Familienpflegezeit etc.) zur Verfügung. 

Wer darf häusliche Pflege über­nehmen?

Grundsätzlich kann jede Person die Pflege für eine andere Person durchführen. Häufig werden die Pflegeleistungen von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn übernommen. In manchen Fällen stehen aber keine geeigneten Personen zur Verfügung oder der Pflegeaufwand nimmt zu stark zu, sodass die häusliche Pflege oft auch von ausgebildeten Pflegefachkräften ausgeführt wird.

Julia Greguletz
Julia Greguletz
Hallo lieber Leser, mein Name ist Julia und ich bin vom Team Pflege Panorama. Ich schreibe unsere Ratgeber-Artikel, um umfassend über häusliche Betreuung zu informieren.
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