Leben im Alter

Dem Herbst des Lebens selbstbestimmt entgegensehen
Inhalt dieses Beitrags

Altern ist kein einfacher Prozess und bringt für alle Menschen Veränderungen mit sich, manchmal nur kleine, manchmal aber auch sehr große. Das eigene Leben im Alter sollte man deshalb möglichst früh thematisieren, denn nur so kann man entsprechende Vorkehrungen treffen. Wer gut vorbereitet in den Herbst des Lebens startet, kann das nicht nur mit einem besseren Gefühl tun, sondern entlastet im Fall des Falles auch seine nahen Angehörigen. Denn nur so wissen liebende Familienmitglieder, welche Entscheidungen zu treffen sind, wenn man es selbst nicht mehr kann. Und um das Leben auch im Alter so gut wie möglich genießen zu können, sollte man sich auch Gedanken darüber machen, wie und wo man wohnen möchte. Natürlich ist die Entwicklung der eigenen Gesundheit oft nicht abzusehen, aber wer sich zumindest vorab schon umfassend informiert, welche Möglichkeiten des Wohnens und Lebens im Alter es gibt, tut sich später bedeutend leichter, sich für eine davon zu entscheiden.

Patienten­verfügung, Vorsorge­vollmacht, Betreuungs­verfügung – rechtliche Vorkeh­rungen für das Leben im Alter

Für viele ältere Menschen sind die Themen Patientenverfügung, Vollmacht und Betreuung eine Art Schreckgespenst, denn sie legen nahe, dass nicht jeder Mensch bei voller Gesundheit altert. Aber auch wer sich von solchen Dingen eingeschüchtert fühlt, sollte versuchen, sich aktiv damit zu beschäftigen und dem Leben im Alter trotzdem positiv entgegen zu sehen. Sind die rechtlichen Angelegenheiten erst einmal geregelt, nimmt das oft eine enorme Last von den Schultern. Außerdem bedeutet eine Pflegebedürftigkeit nicht, dass keinerlei Lebensqualität mehr vorhanden ist.

Patienten­verfügung – verbindliches Dokument für medizi­nische Behand­lungen

Wer sein Leben im Alter selbstbestimmt führen möchte, kommt an einer Patientenverfügung nicht vorbei, auch wenn es dazu keinerlei offizielle Verpflichtung gibt. Dieses Dokument, das trotzdem jeder Mensch ab einem bestimmten Alter haben sollte, regelt verbindlich, welche medizinischen Behandlungen man zulassen und welche man ablehnen möchte. Es tritt dann in Kraft, wenn Verfasserin oder Verfasser diese Entscheidungen aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls akut nicht treffen können. Solange dieser Fall nicht eintritt, können sich die Betroffenen natürlich zu jeder Zeit selbst dazu äußern und ihre Meinung auch ändern. Um über solch elementare Dinge entscheiden zu können, ist es erforderlich, dass man sich damit intensiv auseinandersetzt. Oft helfen Gespräche mit dem eigenen behandelnden Arzt oder auch mit einem Hospiz dabei, die eigenen Wünsche für den Ernstfall zu formulieren. Wenn es um medizinische Behandlungen geht, sollte man so genau wie möglich formulieren, was gewünscht ist und was nicht. Die Patientenverfügung ist für Ärzte verbindlich, je genau man sich also ausdrückt, umso besser. Das gilt es beim Verfassen einer Patientenverfügung zu beachten:

  •  Das Dokument sollte Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum sowie die vollständige Adresse enthalten.
  •  Es sollte daraus möglichst genau abzuleiten sein, ab wann und für welche Fälle die Patientenverfügung in Kraft tritt, etwa „wenn ich mich unaufhaltsam im Sterbeprozess befinde“ oder „im Endstadium einer tödlichen Krankheit“.
  • Welche medizinischen oder lebenserhaltenden Maßnahmen erwünscht sind und welche explizit abgelehnt werden, sollte detailliert ausgeführt und allgemeine Formulierungen vermieden werden. Wer sich nicht sicher ist, wie manche Maßnahmen bezeichnet werden oder wie bestimmte Abläufe sind, sollte sich mit einem Arzt seines Vertrauens besprechen.
  • Auch für den Sterbefall bzw. zum Sterbeort sollte man Angaben machen, beispielsweise ob man in einem Hospiz oder in der vertrauten häuslichen Umgebung ableben möchte. Bei diesem Punkt ist es besonders sinnvoll, auch die Angehörigen mit einzubeziehen, damit sie im Ernstfall mental darauf vorbereitet sind, was kommt.
  • Auch zum Thema Organspende kann man sich in der Patientenverfügung äußern, sofern man das nicht bereits anderweitig geregelt hat.
  • Neben einer Schlussformulierung, beispielsweise dass man die Patientenverfügung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte niedergeschrieben hat, sollten auch das aktuelle Datum und die eigenhändige Unterschrift nicht fehlen.
  • Um den sich verändernden Gegebenheiten mit fortschreitendem Alter Rechnung zu tragen, sollte man die Patientenverfügung etwa alle zwei Jahre erneuern und im Zweifelsfall ändern bzw. aktualisieren.
  • Damit Angehörige im Ernstfall nicht lange nach dem Dokument suchen müssen, sollten zumindest der behandelnde Arzt und ein vertrauenswürdiger Angehöriger eine Kopie der Patientenverfügung erhalten.
  • Die Patientenverfügung sollte idealerweise mit einer Vorsorgevollmacht verknüpft werden.
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Vorsorge­vollmacht: Entscheidungs­gewalt für eine Vertrauens­person

Entgegen der Annahme, dass im Fall einer plötzlichen Erkrankung oder Verschlechterung des eigenen Gesundheitszustandes automatisch die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner oder die Kinder rechtlich relevante Entscheidungen treffen dürfen, ist das in der Praxis nicht der Fall. Sollte man also selbst irgendwann nicht mehr entscheiden oder sich nicht mehr äußern können, sollten Punkte in der Patientenverfügung unklar sein oder andere existenzielle und auch finanzielle Dinge geregelt werden müssen, sollte man einen Bevollmächtigten bestimmen. Tut man das nicht, entscheidet das zuständige Amtsgericht, wer diese Vollmacht erhält. Das kann ein Familienangehöriger ebenso sein wie ein völlig Fremder. Um Missverständnissen und auch Missbrauch vorzubeugen, sollte auch in der Vorsorgevollmacht detailliert geregelt werden, wann diese zum Tragen kommt, welche Entscheidungen die bevollmächtigte Person genau treffen darf, zum Beispiel medizinisch, finanziell oder auch die Unterbringung betreffend, und natürlich wer genau die Vollmacht erhält. Auch diese Entscheidung sollte man nicht treffen, ohne mit derjenigen Person vorher genau darüber gesprochen zu haben, wie was gemeint und geplant ist. Außerdem sollte die Vorsorgevollmacht von einem Notar beglaubigt werden. Selbstverständlich hat man, solange man dazu in der Lage ist, jederzeit die Möglichkeit, die enthaltenen Bestimmungen und auch die bevollmächtigte Person zu ändern. Es empfiehlt sich ohnehin, die darin festgehaltenen Aussagen von Zeit zu Zeit zu überprüfen, um zu sehen, ob das auch noch dem entspricht, was man möchte. 

Betreuungs­verfügung – im Fall einer fehlen­den oder als Ergänzung zur Vorsorge­vollmacht

Die Betreuungsverfügung entscheidet darüber, wer als rechtlicher Betreuer fungiert, wenn man nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Dieses Dokument unterliegt keinen formalen Anforderungen und muss keine detaillierten Anweisungen enthalten, sollte aber trotzdem schriftlich festgehalten werden. Als rechtlicher Betreuer kann zum Beispiel dieselbe Person tätig werden, die auch vorsorgebevollmächtigt ist, es kann sich dabei aber auch um eine andere handeln. Das Gericht wird bei Inkrafttreten prüfen, ob die darin angegebene Person geeignet ist, für die Verfasserin oder den Verfasser der Verfügung zu entscheiden – außerdem steht die – oder derjenige unter gerichtlicher Kontrolle und wird überwacht. Da eine solche Funktion durchaus auch eine Last für Angehörige und geliebte Menschen sein kann, sollte man sein Leben im Alter so gut und so lange es geht selbst planen und gestalten. Um auch im Alter noch ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, gibt es beispielsweise weit über die Unterbringung im Heim hinaus verschiedene Wohnformen, die ein unterschiedliches Maß an Unterstützung und Pflege bieten und so auch die Selbständigkeit fördern. 

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Möglich­keiten für selbstbe­stimmtes Leben und Wohnen im Alter

Wer sich mit den Themen Wohnen für Senioren und selbstbestimmtem Altern beschäftigt, stellt oft überrascht fest, dass es bedeutend mehr Möglichkeiten gibt als die stationäre Unterbringung in einem Heim oder die häusliche Betreuung durch einen Pflegedienst. Abgesehen davon, dass vor allem gute Pflege- und Seniorenheime sehr teuer sind, entscheidet sich auch eine überwältigende Mehrheit der Betroffenen ganz bewusst dagegen. Im heimischen Umfeld alt und wenn nötig auch gepflegt zu werden, ist der Wunsch der meisten Senioren. Bevor man entscheidet, wie genau man im Alter leben möchte und diesen Entschluss beispielsweise in einer Vorsorgevollmacht festhält, sollte man sich aber über alle Möglichkeiten genau informieren und sich bewusst machen, wie viel Selbstbestimmung, Freiraum, Unterstützung oder Pflege man braucht oder möchte. Man sollte allerdings auch bedenken, dass in Frage kommende Wohn- und Lebensformen für Senioren nicht selten auch eine Frage der finanziellen Möglichkeiten sind.

Verschiedene Wohn­formen im Alter:

Unterbringung in einer stationären Einrichtung wie Pflegeheim, Seniorenheim oder Seniorenresidenz:
Die dauerhafte Unterbringung in stationären Einrichtungen lehnen die meisten Senioren aus verschiedenen Gründen ab. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes leben 96 Prozent der über 65-Jährigen im eigenen Zuhause und auch unter den über 85-Jährigen sind es noch sage und schreibe 82 Prozent. Lediglich 18 Prozent der Hochbetagten über 85 leben in einer solchen Einrichtung. Hier bestimmt oft der Preis über die Qualität von Unterbringung und Pflege, was viele Ältere mit durchschnittlichen finanziellen Möglichkeiten abschrecken dürfte. Aber auch der Wechsel des Wohnortes und die große Umstellung, mit völlig fremden Menschen in einer fremden Umgebung zusammenzuleben, erscheinen für die meisten Senioren nicht gerade ideal. Oft sind es ältere Menschen, die zu Hause nicht mehr alleine zurechtkommen und keinen sozialen bzw. familiären Rückhalt haben oder hochgradig pflegebedürftige Senioren, die das Alter in einem Heim verbringen. 

Wohnen zu Hause mit wenig Unterstützung:
Wer im Alter (noch) keine Unterstützung braucht, verlässt in der Regel auch sein häusliches Umfeld nicht. Werden Haus und Aufwand zu groß, entscheiden sich viele Senioren als ersten Schritt dafür, sich räumlich zu verkleinern und auf eine kleinere Wohnung umzusteigen. Hier sollte man allerdings vorausschauend planen und nicht in einen Altbau ohne Aufzug in den fünften Stock ziehen – auch wenn man das zum Zeitpunkt des Umzugs vielleicht noch kann. Wer dann im Laufe der Zeit etwas Unterstützung braucht, hat unter anderem die Möglichkeit, auf Alltagshelfer oder Services wie Essen auf Rädern zurückzugreifen.

Wohnen zu Hause und Pflege durch Angehörige, ambulante Pflegedienste oder 24-Stunden-Pflegekräfte:
Wer sich entscheidet, auch im Alter weiterhin in seinem häuslichen Umfeld zu leben, aber mehr Hilfe in Anspruch nehmen möchte oder muss, kann sich diese beispielsweise bei nahen Angehörigen holen – sofern diese dazu bereit sind. Pflege durch Angehörige ist keine Seltenheit, von der Pflegekasse bekommen die Betroffenen Pflegegeld, was meist als Entschädigung an die Pflegenden weitergegeben wird. Um die Angehörigen zu entlasten oder auch medizinische Behandlungspflege durchzuführen, kann zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst engagiert werden. Zertifizierte Pflegedienste rechnen diese sogenannten Pflegesachleistungen direkt über die Pflegekasse ab. In welcher Höhe Pflegegeld und Pflegesachleistungen von der Pflegekasse gewährt werden, hängt jeweils vom Pflegegrad ab. Übersteigen die Pflegekosten das zur Verfügung stehende Budget, muss der Differenzbetrag von den Betroffenen selbst getragen werden. 

Wer keine Angehörigen hat, welche die Pflege zu Hause durchführen können, hat noch eine andere Möglichkeit, weiterhin ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu führen, nämlich mit Unterstützung einer 24-Stunden-Pflegekraft. Diese meist aus Osteuropa stammenden Betreuungskräfte kommen für langfristige Pflegeeinsätze nach Deutschland und leben dort mit den Betroffenen unter einem Dach. Die Kosten dafür richten sich in der Regel nach dem tatsächlichen Pflegeaufwand und den Qualifikationen der Pflegekraft, was auch bedeutet, dass in diesen Fällen meist schnell und unbürokratisch auf eine veränderte gesundheitliche und pflegerische Situation reagiert werden kann. Das Pflegegeld kann außerdem auch für die Begleichung der Kosten einer 24-Stunden-Pflege verwendet werden. 

Senioren-Wohngemeinschaften:
Senioren-Wohngemeinschaften klingen für viele erst einmal gut und nach einem selbstbestimmten Leben im Alter, bringen bei genauerer Betrachtung aber auch diverse Probleme mit sich. Die Probleme fangen oft schon damit an, eine geeignete Immobilie und passende Mitbewohner zu finden. Die größte Schwierigkeit ist aber, dass die Mitbewohner, die ja selbst Senioren sind, keine größeren pflegerischen Aufgaben übernehmen können. Das bedeutet, sobald der Bedarf an Unterstützung im Alltag wächst, steht in den meisten Fällen ein erneuter Umzug an.

Betreutes Wohnen bzw. Service-Wohnen:
Betreutes oder auch Service-Wohnen wird die Unterbringung in speziellen Wohnobjekten mit buchbaren Service-Angeboten genannt. Die Services reichen oft von einem Hausnotruf und Hausmeisterservice über Alltagshilfe bis hin zu pflegerischen Leistungen. Wie so oft ist auch diese Form des Lebens im Alter oft eine finanzielle Frage, außerdem bedeutet auch diese Wohnform einen Umzug in ein fremdes Umfeld mit fremden Menschen – wenn auch mit wesentlich mehr Selbstbestimmtheit als beispielsweise in einem Altenheim.

Wohnen in einem Mehrgenerationenhaus: 
Die ideale und vielleicht älteste Form des Lebens im Alter ist ein Mehrgenerationenhaus, in dem drei oder auch mehr Generationen derselben Familie in einem großen Haus leben. Durch die schiere Zahl der Beteiligten wird die Last der Betreuung, wenn sie irgendwann nötig wird, auf so vielen Schultern verteilt, dass eine Überforderung quasi ausgeschlossen ist. Allerdings ist dieses Leben nur für sehr wenige umsetzbar, da es von sehr vielen Faktoren abhängig ist, die sich nicht beeinflussen lassen. 

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Die 24-Stunden-Pflege ermöglicht auch solchen Betroffenen, die zu Hause nicht von aufopferungsvollen Angehörigen betreut werden können, ein möglichst selbstbestimmtes Leben im Alter – und erspart zudem den Umzug in eine fremde Umgebung. Da das Zusammenleben unter einem Dach auch ein gewisses Maß an Vertrautheit erfordert, ist die Auswahl der passenden Betreuungskraft besonders wichtig. Wir von Pflege Panorama wissen das und ermöglichen Ihnen mit unserem Portal Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen schnellstmöglich und vor allem unkompliziert eine 24-Stunden-Pflegekraft zu finden. Bei Pflege Panorama können Sie die Anbieter vergleichen. Alle wurden gründlich von uns geprüft. Wir berücksichtigen zudem die Pflegesituation als auch die Anforderungen und Ihre Wünsche. So finden wir den besten Partner für Sie, kostenlos und unverbindlich.

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Die wichtig­sten Fra­gen

Welche Vorkeh­rungen sollte man für ein selbstbe­stimmtes Leben im Alter treffen?

Das eigene Leben im Alter sollte man deshalb möglichst früh thematisieren, denn nur so kann man entsprechende Vorkehrungen treffen. Wer gut vorbereitet in den Herbst des Lebens startet, kann das nicht nur mit einem besseren Gefühl tun, sondern entlastet im Fall des Falles auch seine nahen Angehörigen. Um bereits im Vorhinein rechtlich alles in geordnete Bahnen zu lenken, sollte man folgende Dokumente ins Auge fassen:

  •  Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung

Welche Möglich­keiten des Lebens und Wohnens im Alter gibt es?

Wer sich mit den Themen Wohnen für Senioren und selbstbestimmtem Altern beschäftigt, stellt oft überrascht fest, dass es bedeutend mehr Möglichkeiten gibt als die stationäre Unterbringung in einem Heim oder die häusliche Betreuung durch einen Pflegedienst. Je nachdem, wie die finanzielle Lage ist und wie viel Unterstützung im Alltag man braucht oder möchte, hat man vor allem diese Möglichkeiten:

  • Unterbringung in einer stationären Einrichtung wie Pflegeheim, Seniorenheim oder Seniorenresidenz
  • Wohnen zu Hause mit geringfügiger Unterstützung, zum Beispiel durch Alltagshelfer, oder mithilfe der Pflege durch Angehörige, ambulante Pflegedienste oder 24-Stunden-Pflegekräfte
  • Senioren-Wohngemeinschaften
  • Betreutes Wohnen bzw. Service-Wohnen
  • Wohnen in einem Mehrgenerationenhaus
Julia Greguletz
Julia Greguletz
Hallo lieber Leser, mein Name ist Julia und ich bin vom Team Pflege Panorama. Ich schreibe unsere Ratgeber-Artikel, um umfassend über häusliche Betreuung zu informieren.
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