Die Pflege von Angehörigen

Lernen mit der Krankheit in der 24 Stunden Pflege umzugehen
Inhalt dieses Beitrags

Viele Menschen wünschen sich für den Fall, dass sie pflegebedürftig werden, die Pflege in ihrem heimischen Umfeld. Die Pflege von Angehörigen ist allerdings eine große Herausforderung für die gesamte Familie. Das Leben ändert sich oft radikal, der Alltag muss an die Bedürfnisse des pflegebedürftigen Angehörigen angepasst werden. Pflegende, die sich alleine um ein geliebtes Familienmitglied kümmern, tragen die ganze Last dieser verantwortungsvollen Aufgabe auf ihren Schultern. Selbst die stärksten Menschen stoßen dabei an ihre persönlichen Grenzen. Damit die große Verantwortung nicht in einer Überforderung mündet, geben wir Ihnen in diesem Artikel Tipps für die Pflege Ihrer Angehörigen im heimischen Umfeld.

An­spruch für pfle­­gen­­de An­ge­hörige

Wenn nahe Angehörige wie Eltern, Großeltern, Schwiegereltern oder Geschwister überraschend und kurzfristig Pflege benötigen, haben Arbeitnehmer Rechtsanspruch auf Pflegeurlaub bzw. eine Pflegefreistellung. Dabei können Arbeitnehmer zehn Tage unbezahlten Urlaub nehmen, um in dieser Zeit entweder die Pflege für ihre Angehörigen zu übernehmen oder sie zu organisieren. Als Lohnersatzleistung können Betroffene in diesem Fall Pflegeunterstützungsgeld beantragen. 

Pflegende Angehörige, deren Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt, haben außerdem ein Anrecht auf eine maximal sechsmonatige Pflegezeit. Während dieser Zeit bekommen sie zwar kein Gehalt, bleiben aber sozialversichert, über die Pflegekasse rentenversichert und der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt erhalten. Außerdem müssen Arbeitgeber den Arbeitsplatz der Pflegenden garantieren. Eine weitere Möglichkeit für berufstätige Pflegende ist die Familienpflegezeit.

Familienpflegezeit

Dabei lassen sich Betroffene nur teilweise freistellen und arbeiten durchschnittlich mindestens 15 Wochenstunden weiter. Die Familienpflegezeit kann bis zu 24 Monate betragen, Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitgeber mehr als 25 Personen beschäftigt. Die Familienpflegezeit kann auch mit der Pflegezeit kombiniert werden.

Erleichterung des Alltags: Tipps für Pflegende Angehörige

Von mehr als vier Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird der Großteil, nämlich 80 Prozent, zu Hause gepflegt – meistens auf eigenen Wunsch hin. Oft kommt der Pflegealltag für die Angehörigen überraschend, zum Beispiel nach einer kurzen, schweren Erkrankung oder einem Sturz. Neben der seelischen Belastung kommt dann für Pflegende noch die körperliche. Zu wissen, wie man der Pflege seiner Angehörigen gewissenhaft nachgehen kann, ohne sich selbst physisch zu überlasten, ist deshalb ganz entscheidend:

Orientierung durch Pflegeberatung
Tritt ein Pflegefall ein, besteht vor allem anfangs großer Informationsbedarf bei den Angehörigen. In den meisten deutschen Städten und Gemeinden gibt es Pflegestützpunkte, die kostenlose Beratung rund um Themen wie Unterstützungs- und Entlastungsangebote, Anspruch und Beantragung von Leistungen sowie finanzielle oder rechtliche Beratung anbieten.

Pflegerische Fachkenntnisse dank Pflegekurs
Pflege- und Krankenkassen oder kirchliche Träger bieten in der Regel kostenlose Schulungen für pflegende Angehörige an, bei denen sowohl Orientierungshilfe und praktisches Wissen als auch Informationen zu Leistungen aus der Pflegeversicherung und hilfreiche Strategien zur Bewältigung des Pflegealltags vermittelt werden. Neben der Vermittlung von hilfreichen Pflegetechniken und medizinischem Wissen erhalten Menschen, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, dort aber vor allem eins: Das Verständnis von anderen, die diese Situation teilen. Wem es hauptsächlich um Informationen geht, hat auch die Möglichkeit, an Onlinekursen teilzunehmen.

Entlastende Umbaumaßnahmen
Große Hürden bei der Pflege von Angehörigen im privaten Umfeld sind häufig Badezimmer und Toilette. Entsprechende Umbauten bedeuten nicht nur eine große Entlastung der Pflegenden, sondern oft können Betroffene dadurch ein Stück Autonomie zurückgewinnen. Dasselbe gilt für Liftanlagen innerhalb des Hauses, zum Beispiel Treppen- oder Rollstuhllifte. In der Regel steigt das Ausmaß der notwendigen Umbauten mit dem der vorliegenden Einschränkungen. Da solche Maßnahmen immense Kosten bedeuten, gibt es je nach Pflegegrad Zuschüsse von der Pflegekasse, der Krankenkasse oder der KfW-Bank, die zu diesem Zweck auch günstige Kredite ermöglicht.

Nützliche Hilfsmittel im Pflegealltag
Hilfsmittel, die den Pflegealltag für alle einfacher machen, müssen nicht unbedingt ein Vermögen kosten. Ein elektrischer Patientenlifter zum Beispiel erleichtert nicht nur das regelmäßige Umlagern von bettlägerigen Angehörigen, sondern dient auch als Aufstehhilfe für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Motorik und erleichtert die tägliche Körperpflege. Aufblasbare Haarwaschbecken, eine Toilettensitzerhöhung, ein Duschhocker oder ein Badewannenlift sind ebenfalls sehr nützlich.

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Selbstpflege ist wichtig: Hilfe für pflegende Angehörige

Pflege ist teuer, deshalb können Betroffene Leistungen bei den Pflege- und Krankenkassen beantragen. Mit Pflegegeld können Angehörige dann rechnen, wenn bei der pflegebedürftigen Person mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Je nach Pflegegrad beträgt das Pflegegeld dann zwischen 332 Euro und 947 Euro. Damit Pflegende aber für ihre Angehörigen sorgen können, müssen auch sie möglichst gesund und ausgeglichen sein. Deshalb gibt es neben der finanziellen Hilfe diverse Angebote und Möglichkeiten, dank derer Pflegende sich auch um sich selbst kümmern können. Neben Selbsthilfegruppen bzw. Gesprächsgruppen für pflegende Angehörige, in denen ein wichtiger Austausch stattfinden kann, gibt es auch spezielle Kuren, zu denen Pflegende und Pflegebedürftige gemeinsam reisen können. Die Kosten dafür werden bei den Pflege- oder Pflegekassen beantragt. Die Pflegekassen gewähren Pflegenden außerdem monatlich 125 Euro Entlastungsbetrag. Ob das Geld für die Betreuung oder die eigene Entlastung ausgegeben wird, ist dabei jedem selbst überlassen. Voraussetzung ist, dass das Angebot anerkannt ist und die Rechnung im Nachhinein eingereicht wird. Die Pflegekasse erstattet nämlich nur tatsächliche Kosten. Wird der Entlastungsbetrag über das Jahr hinweg nicht vollständig aufgebraucht, haben Pflegende noch bis zum 30. Juni des Folgejahres Anspruch auf das Geld.

Der Entlastungsbetrag kann auch für die Tages- oder Nachtpflege verwendet werden. Dabei können Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad, die eigentlich zu Hause betreut werden, tagsüber oder während der Nacht teilstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden können. Das ermöglicht es, dass Pflegebedürftige die Hälfte der Zeit zu Hause verbringen können, die zeitweise Betreuung durch professionelle Pflegekräfte bedeutet aber auch eine große Hilfe für die pflegenden Angehörigen. Auch die Kurzzeitpflege stellt eine große Entlastung dar.

Dabei übernimmt die Pflegekasse für maximal 56 Tage pro Jahr anteilig die Kosten für eine stationäre Unterbringung. Eine Kurzzeitpflege ist dann möglich, wenn der Pflegende Entlastung braucht oder die Pflege zu Hause aufgrund von erhöhtem Pflegeaufwand vorübergehend oder längerfristig nicht geleistet werden kann. Ist die Betreuungsperson im Urlaub oder kann aus anderen Gründen die Pflege nicht gewährleisten, haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 außerdem Anspruch auf Verhinderungspflege. Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege findet diese aber zu Hause durch eine mobile Pflegekraft statt.

Die größtmögliche Entlastung und Hilfe für Angehörige ist die 24-Stunden-Pflege. Dabei können Pflegebedürftige dauerhaft in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und erhalten rund um die Uhr Betreuung durch professionelle Pflegekräfte. Eine 24-Stunden-Pflegekraft kümmert sich nicht nur um grundlegende Bedürfnisse wie Essen, Trinken oder Hygiene und Körperpflege, sondern ist idealerweise auch ein angenehmer Gesprächspartner für die Pflegebedürftigen. Auch gemeinsame Aktivitäten stehen bei der 24-Stunden-Betreuung auf dem Programm, Ausflüge, das Ausüben von Hobbys oder der Besuch bei Nachbarn, Freunden und Familienmitgliedern. Die Betreuungskraft übernimmt in manchen Fällen auch die nächtliche Rufbereitschaft. Bei der 24-Stunden-Pflege ist es deshalb von entscheidender Bedeutung dass die Chemie zwischen den Pflegebedürftigen und der Betreuungskraft stimmt.

So finden Angehörige eine passende 24-Stunden-Betreuungskraft

Bei der 24-Stunden-Pflege ist es üblich, dass die Betreuungskraft mit dem Pflegebedürftigem unter demselben Dach wohnt. Außerdem sind die Vorbehalte von Betroffenen fremden Menschen gegenüber zunächst größer als bei den eigenen Angehörigen. Bedenkt man, dass die Pflegekraft beim täglichen Waschen, dem Gang zur Toilette und in allen anderen intimen Situationen dabei ist, ist eine gute Vertrauensbasis unerlässlich. Wir bei Pflege Panorama wissen das und bieten Ihnen deshalb auf unserer Website die Möglichkeit, den richtigen Anbieter für 24-Stunden-Betreuung für Ihren Angehörigen zu finden. Alle Anbieter wurden von uns sorgfältig geprüft, sodass Sie die ideale Betreuungskraft finden.

Pflege Panorama fungiert dabei als Vermittler zwischen Pflegebedürftigen und den ausgewählten Anbietern. Abhängig von Ihren Anforderungen suchen wir für Sie kostenlos die besten Anbieter von Betreuungskräften aus, sodass Sie eine Grundlage für eine sichere Entscheidung haben.

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Die wichtigsten Fragen

Bekommen pflegende Angehörige Geld?

Ein Gehalt bekommen pflegende Angehörige in dem Sinn nicht, auch wenn sie die pflegebedürftige Person rund um die Uhr betreuen. Übernehmen Angehörige aber die häusliche Pflege und der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2, können sie Pflegegeld beantragen. Abhängig vom Pflegegrad liegt das Pflegegeld zwischen 332 und 947 Euro. Zusätzlich erhalten pflegende Angehörige monatlich noch 125 Euro Entlastungsbetrag. Dieser kann aber nur für anerkannte Entlastungsgebote genutzt werden und wir nur dann erstattet, wenn die Rechnungen der tatsächlichen Kosten bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Gibt es Urlaubsanspruch für pflegende Angehörige?

Wenn nahe Angehörige überraschend Pflege benötigen, haben Arbeitnehmer Rechtsanspruch auf eine Pflegefreistellung in Form von 10 Tagen unbezahltem Urlaub. Als Lohnersatzleistung können Betroffene in diesem Fall Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben pflegende Angehörige außerdem ein Anrecht auf höchstens sechs Monate Pflegezeit. In dieser Zeit bekommen sie kein Gehalt, bleiben aber sozialversichert und rentenversichert. Eine weitere Möglichkeit ist die Familienpflegezeit. Dabei lassen sich Betroffene für maximal 24 Monate teilweise freistellen und arbeiten im Schnitt mindestens 15 Wochenstunden. Pflegezeit und Familienpflegezeit können auch kombiniert werden.

Julia Greguletz
Julia Greguletz
Hallo lieber Leser, mein Name ist Julia und ich bin vom Team Pflege Panorama. Ich schreibe unsere Ratgeber-Artikel, um umfassend über häusliche Betreuung zu informieren.
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Nützliche Ratschläge für die Pflege von Angehörigen: Mehr Lebensqualität für Pflegebedürftige. Alle Infos zur Hilfe für pflegende Angehörige bei Pflege Panorama!