Pflege zu Hause

Alle Infos und Kosten im Überblick
Inhalt dieses Beitrags

Beruf, Familie und die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen unter einen Hut zu bringen, ist für viele Familien eine große Herausforderung. Selbstverständlich möchte man dem Pflegebedürftigen ermöglichen, möglichst lange im eigenen Zuhause bleiben zu können. Rund um die Uhr zu Hause zu sein, um den Pflegebedürftigen zu betreuen, ist allerdings für viele Berufstätige schlichtweg unmöglich. In einer solchen Situation kann eine 24-Stunden-Pflege oder ein Pflegedienst Sie bei der häuslichen Pflege unterstützen. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Was bedeutet Pflege zu Hause?

Bei der Pflege zu Hause wird eine pflegebedürftige Person im gewohnten und geliebten Umfeld gepflegt. Die Betreuung kann entweder durch Angehörige, andere Privatpersonen oder über eine bezahlte Pflegekraft erfolgen. Auch ambulante Pflegedienste können bei der Pflege unter die Arme greifen. Die meisten Menschen, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, ihren Alltag alleine zu bewältigen, möchten trotzdem am liebsten weiterhin in den eigenen vier Wänden leben. Oft haben sie jahrzehntelang in derselben Nachbarschaft gewohnt und haben auch soziale Kontakte in der Umgebung, die maßgeblich zur Lebensqualität beitragen. Aus diesem Umfeld möchte man den Pflegebedürftigen natürlich nur ungern reißen. Als pflegender Angehöriger kann es dennoch zu einer großen Herausforderung werden, die eigene Familie, Berufstätigkeit und Freizeit mit der Pflege zu Hause in Einklang zu bringen. Oft leben die nächsten Verwandten außerdem nicht im gleichen Ort. In einer solchen Situation können Pflegebedürftige durch eine 24-Stunden-Pflege oder ambulante Pflegedienste unterstützt werden. Dies bedeutet eine Entlastung der pflegebedürftigen Person und auch der Angehörigen.

Unterstützung bei der Pflege zu Hause: Leistungen der Pflegekasse

Wenn Sie sich für die Pflege und Betreuung zu Hause entschieden haben, sollten Sie unbedingt den Pflegegrad der zu pflegenden Person feststellen lassen. Sie haben nämlich Anspruch auf finanzielle Unterstützung und Zuschüsse durch die Pflegekasse. Der Pflegegrad wird im Auftrag der Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst beurteilt. Das bedeutet konkret, dass ein Gutachter die pflegebedürftige Person besucht, um einen Eindruck von ihrer Selbstständigkeit bzw. ihren Einschränkungen zu bekommen. Das Ergebnis ist ein Pflegegrad auf der Skala 1 bis 5. Je höher der Pflegegrad, desto höher das Pflegegeld. Sollten Sie mit der Einstufung durch den Gutachter nicht zufrieden sein, können Sie Einspruch einlegen. Folgende Leistungen bzw. Zuschüsse stehen Ihnen zu:

  • Pflegegeld: Ab Pflegegrad 2 erhält der Pflegebedürftige monatlich ein Pflegegeld für die Pflege zu Hause in Höhe von 332 Euro (Pflegegrad 2), 573 Euro (Pflegegrad 3), 765 Euro (Pflegegrad 4) oder 947 Euro (Pflegegrad 5). Dieses Geld kann der Pflegebedürftige verwenden, um die pflegenden Angehörigen oder Privatpersonen zu entlohnen. Es kann allerdings auch für die 24-Stunden-Pflege verwendet werden.
  • Pflegesachleistungen: Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes je nach Pflegegrad: 689 Euro (Pflegegrad 2), 1.298 Euro (Pflegegrad 3), 1.612 Euro (Pflegegrad 4), 1.995 Euro (Pflegegrad 5). Achtung: Sollten Sie gleichzeitig eine 24-Stunden-Pflege und einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, fällt das Pflegegeld geringer aus.
  • Wohnraumverbessernde Maßnahmen: Für die Pflege und Betreuung zu Hause kann unter Umständen ein Umbau der Wohnräume nötig werden. Es besteht hier ein Anspruch auf eine Zuzahlung von 4.000 Euro pro genehmigten Umbau.
  • Entlastungsleistungen: Bei der Pflege zuhause erhält die pflegebedürftige Person eine monatliche Entlastungsleistung. Das ist eine Auszahlung in Höhe von 125 Euro pro Monat unabhängig vom Pflegegrad.
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Ab Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, wenn die privaten Pflegepersonen durch Krankheit oder Urlaub ausfallen. Vorausgesetzt ist, dass die pflegebedürftige Person zuvor sechs Monate lang im häuslichen Umfeld von einer Privatperson gepflegt wurde. Es stehen jeweils 1.612 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege zur Verfügung.
  • Pflegehilfsmittel: Pro Jahr stehen unabhängig vom Pflegegrad 480 Euro für Pflegehilfsmittel zur Verfügung.

Zusätzlich zu den Leistungen durch die Pflegekasse können Sie laut § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz „Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ 20 Prozent der Kosten für die Pflege zu Hause steuerlich absetzen (maximal 4.000 Euro). Auf die Frage Wer ist pflegebedürftig? finden Sie ebenfalls in unserem Ratgeber Antwort.

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Pflege zu Hau­se: Kos­ten & Optio­nen

Wenn Sie Unterstützung bei der Pflege zu Hause benötigen, haben Sie die Wahl zwischen der 24-Stunden-Pflege, einem ambulanten Pflegedienst oder auch einer Kombination aus beiden Angeboten. Hier stellen wir Ihnen die Vor- und Nachteile und auch die Kosten der jeweiligen Dienstleistungen in einer Übersicht vor.

Pflege zu Hause: 24-Stunden-Pflege

  • Eine Pflegekraft wohnt direkt im Haushalt und ist rund um die Uhr erreichbar – in der Regel kommen die Pflegekräfte aus Osteuropa und wechseln alle 2–3 Monate.
  • Die Pflegekraft unterstützt die pflegebedürftige Person je nach Bedarf rund um die Uhr bei der Grundpflege (Körperhygiene, Medikamenteneinnahme, Unterstützung beim Gehen bzw. Transfer in den Rollstuhl), im Haushalt, bei Arztbesuchen und in der Freizeitgestaltung.
  • Die Pflegekraft ist nur für die im Haushalt lebende Person zuständig und kann ihr somit die volle Aufmerksamkeit schenken. So ist auch bei Bettlägerigkeit oder Demenz die Pflege zu Hause noch möglich.
  • Die pflegebedürftige Person hat einen Ansprechpartner im eigenen Zuhause und fühlt sich gut aufgehoben.
  • Die 24-Stunden-Pflege ist nicht befugt, medizinische Behandlungen wie etwa Spritzensetzen oder Verbandwechsel durchzuführen. Hierfür müsste bei Bedarf zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden.

Pflege zu Hause: ambulanter Pflegedienst

  • Der ambulante Pflegedienst unterstützt pflegende Angehörige und Privatpersonen bei der Pflege zuhause. Der Leistungsumfang variiert stark je nach Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person. Es können Dienstleistungspakete, z.B. für die Körperpflege, gebucht werden.
  • Der ambulante Pflegedienst kommt zu vereinbarten Uhrzeiten. Der Pflegebedürftige hat allerdings keinen Ansprechpartner, der rund um die Uhr zur Verfügung steht.
  • Eine Pflegekraft im Pflegedienst betreut mehrere Patienten und kann nur bedingt auf Sonderwünsche eingehen.
  • Bei Bettlägerigkeit oder Demenz reicht ein ambulanter Pflegedienst eventuell nicht mehr aus, da der Pflegebedürftige eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigt. In einem solchen Fall müsste zur 24-Stunden-Pflege oder stationären Pflege gewechselt werden.
  • Der ambulante Pflegedienst ist befugt, medizinische Behandlungen wie etwa Spritzensetzen oder Verbandwechsel durchzuführen.
  • Der ambulante Pflegedienst ist vor allem dann geeignet, wenn die pflegebedürftige Person noch ziemlich selbstständig ist oder gemeinsam im Haushalt mit Angehörigen lebt, die sich tagsüber jedoch nicht um sie kümmern können.
  • Je nach gebuchten Leistungen belaufen sich die Kosten bei ca. 500 – 2.500 Euro pro Monat.
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So finden Sie die richtige Unterstützung für die Pflege zu Hause

Wir von Pflege Panorama helfen Ihnen gerne, die richtige Pflegekraft für die Pflege und Betreuung zu Hause zu finden. Bei uns läuft der Vermittlungsprozess in drei einfachen Schritten ab: 

1. Fragebogen: Sie beantworten ein paar Fragen zur Pflegesituation und stellen eine kostenlose und unverbindliche Anfrage.

2. Vergleich: Daraufhin erhalten Sie von Pflege Panorama bis zu 3 auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnittene Anbieter von Pflegekräften. Diese stellen Ihnen bei Interesse ihr Angebot und eine passende Pflegekraft vor. So können Sie die Anbieter vergleichen und aus einer großen Auswahl schöpfen.

3. Auswahl: Sie wählen das für Sie beste Angebot aus. Pflege Panorama begleitet Sie gerne dabei und steht bei Fragen oder Unklarheiten zur Verfügung. Unser Service ist für Sie kostenlos.

Abschließend möchten wir noch eins betonen: Die Pflegekraft im Pflegedienst zu Hause darf täglich maximal 8 Stunden und wöchentlich maximal 40–48 Stunden arbeiten. Bei selbstständigen Betreuungskräften können die Arbeitszeiten ein wenig verlängert werden – diese Anforderungen müssen also nicht unbedingt eingehalten werden, was eine gewisse Flexibilität mit sich bringt.

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Die wichtigsten Fragen

Was kostet Pflege zu Hause?

Bei der Pflege zu Hause können Sie von einem ambulanten Pflegedienst oder einer 24-Stunden-Pflege unterstützt werden. Die 24-Stunden-Pflege kostet je nach Pflegesituation 1.800 bis 3.500 Euro pro Monat. Der ambulante Pflegedienst kostet je nach Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zwischen 500 und 2.500 Euro.

Gibt es einen Zuschuss für die Pflege zu Hause?

Bei der Pflege zu Hause erhalten Sie je nach Pflegegrad eine finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Dabei bekommen Sie monatlich bis zu 947 Euro Pflegegeld (bei Pflegegrad 5) für die Entlohnung von Privatpersonen sowie bis zu 1.995 Euro Sachleistungen. Für Umbaumaßnahmen erhalten Sie einen Zuschuss von 4.000 Euro.

Julia Greguletz
Julia Greguletz
Hallo lieber Leser, mein Name ist Julia und ich bin vom Team Pflege Panorama. Ich schreibe unsere Ratgeber-Artikel, um umfassend über häusliche Betreuung zu informieren.
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In diesem Artikel erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die häusliche Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt oder für Pflegebedürftige, Unterscheidungen zur ambulanten Pflege und die Vor- und Nachteile dieser Pflegeform. Erfahren Sie, wie Sie eine qualitativ hochwertige und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene 24h-Pflege gewährleisten können.