Pflegekraft anmelden

Anmeldung, Kosten und mehr
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Wenn ein Familienmitglied zum Pflegefall wird, brauchen Angehörige oft Unterstützung. Doch es gibt große Unterschiede, ob eine private Pflegekraft, eine Pflegeagentur oder eine selbstständige Pflegehilfe beispielsweise für die 24-Stunden-Pflege beauftragt wird. Wer nicht aufpasst, kann sich sogar strafbar machen. Auch dürfen nicht alle Pflegehilfen eine sogenannte medizinische Behandlungspflege durchführen – das gilt vor allem für polnische oder generell osteuropäische Helferinnen. Wer alles richtig macht, kann dafür bei seiner Steuererklärung bares Geld sparen.

Was muss bei der An­meldung von Pflege­kräften beachtet werden?

Für die Einstellung einer Pflegekraft gibt es für Angehörige viele Gründe: Oftmals ist es ein Unfall, eine Krankheit oder ein Sturz, der Familienmitglieder zum Pflegefall macht. Manchmal ist Pflegebedürftigkeit auch ein schleichender Prozess, beispielsweise, wenn die Eltern oder Großeltern älter werden und den Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen können. Angehörige sind in dieser Situation häufig überfordert. Plötzlich müssen sie sich neben der Arbeit oder der Kinderbetreuung Gedanken über Fragen machen, mit denen sie sich noch nie beschäftigt haben: Wer übernimmt die Pflege? Wo gibt es Hilfe? Und wie lässt sich die Versorgung überhaupt finanzieren? Erschwerend kommt für alle Betroffenen hinzu, dass das Thema mit all seinen Paragrafen und Verordnungen zu Beginn ein höchst unübersichtliches Feld ist. Immerhin eine Frage ist einfach zu beantworten: Wo Menschen betreut werden wollen. Denn die meisten Pflegebedürftigen wollen in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Deswegen entscheiden sich in Deutschland viele Familien für die häusliche Betreuung durch Pflegekräfte.

Wen sollen An­gehörige anstellen?

Die erste Frage, die sich Betroffene stellen sollten: Wen wollen sie beauftragen? Eine private Pflegekraft, eine Pflegeagentur oder eine selbstständige Pflegehilfe? Im ersten Fall wird der Arbeitsvertrag direkt mit der Pflegekraft geschlossen. In diesem Fall haben Angehörige aber sogenannte Arbeitgeberpflichten. Das bedeutet, dass der Pflegekraft der Mindestlohn gezahlt und sie bei der gesetzlichen Sozialversicherung angemeldet werden muss. Wer das nicht macht, begeht eine Straftat. Im zweiten Fall wird der Vertrag mit der Agentur geschlossen. Das ist häufig die bequemste Lösung, weil diese auch für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen verantwortlich ist. Oder Sie stellen eine selbstständige Betreuungsperson an, mit der Sie individuell und auf Sie angepasst die Arbeitszeiten vereinbaren können. Um sämtliche Formalitäten kümmert sich die Pflegekraft selbst – Sie müssen sich also keine Gedanken um Versicherungen, Transport & Co. machen.  

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Was ist bei einer Pflege­kraft aus Ost­europa zu beachten?

Osteuropäische Pflegekräfte können unterstützende Tätigkeiten im Haushalt, Alltag und der sogenannten Grundpflege übernehmen. Dazu gehören zum Beispiel Hilfe beim Anziehen, beim Toilettengang oder bei Arztterminen, Erledigungen wie Einkaufen, Kochen oder Putzen und Unterstützung beim Spazierengehen, Musizieren oder Lesen. Eine medizinische Behandlungspflege können und dürfen osteuropäische Pflegekräfte in der Regel allerdings nicht leisten. Entweder verfügen sie nicht über entsprechende Qualifikationen oder diese werden in Deutschland nicht anerkannt. Aufgaben wie die Wundversorgung und Medikamentengabe müssen daher von Personen mit pflegerischer Ausbildung, etwa von einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Wer sich für eine osteuropäische Pflegekraft in den eigenen vier Wänden entscheidet, sollte darauf achten, dass sowohl sie als auch der oder die Pflegebedürftige weiterhin ausreichend Privatsphäre hat. Alle Beteiligten müssen sich außerdem verstehen: Menschlich als auch sprachlich. Auch das Alter ist entscheidend. Mit einer älteren Person teilen ältere Menschen in der Regel mehr Interessen als mit einer Person Anfang 20.

Wie wird eine ost­europäische Pflege­kraft ange­meldet?

Beim sogenannten Arbeitgebermodell vermittelt die Agentur für Arbeit Betreuungskräfte aus dem Ausland für die hauswirtschaftliche Versorgung und grundpflegerische Tätigkeiten. Sie dürfen maximal 38,5 Stunden pro Woche arbeiten und haben Anspruch auf den Mindestlohn sowie Kost und Logis. Die Anmeldung bei der Agentur für Arbeit und der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) müssen die Auftraggeber übernehmen. Dafür muss ein gültiger Arbeitsvertrag vorliegen. Dieser wird auch für die Anmeldung der Pflegekraft bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen benötigt. Des Weiteren muss der Auftraggeber die Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie die Sozialversicherungsbeiträge der Betreuungskraft übernehmen. Beim sogenannten Entsendemodell werden Pflegekräfte von osteuropäischen Unternehmen nach Deutschland geschickt. Dabei muss neben einer offiziellen Krankenversicherung ein offizieller Dienstleistungsvertrag zwischen dem osteuropäischen Arbeitgeber und dem Auftraggeber vorliegen. Die Entsendung ist auf maximal zwölf Monate beschränkt. Wird von dem osteuropäischen Unternehmen ein Gewerbeschein gefordert oder sollte der Vertrag nur inoffiziell vereinbart werden, sollten Betroffene misstrauisch werden. Im schlimmsten Fall drohen Nach-oder Strafzahlungen.

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Was kostet eine 24-Stunden-Pflege­kraft?

Zunächst ist festzuhalten, dass das deutsche Arbeitszeitgesetz nur eine maximale Wochenarbeitszeit für Angestellte von rund 48 Stunden zulässt. Zusätzlich hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass auch die Nachtbereitschaft als Arbeitszeit zählt. Für eine echte 24-Stunden-Pflege wären daher drei Betreuungskräfte nötig. Beim aktuellen Mindestlohn wären das 9.000 bis 12.000 Euro pro Monat – für die meisten schlicht unbezahlbar. Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ ist daher sinnbildlich für die Rufbereitschaft rund um die Uhr zu verstehen. Der Vorteil einer deutschen Pflegekraft ist, dass sie durch ihre Ausbildung als staatlich anerkannte Pflegerin auch die medizinische Behandlungspflege durchführen kann. Das hat allerdings seinen Preis: Die Kosten belaufen sich auf monatlich mindestens 5.000 Euro. Osteuropäische Pflegekräfte kosten in der Regel 2.500 Euro pro Monat.  Bei Pflege Panorama finden Sie Anbieter, die selbständige Betreuungskräfte als auch angestellte Betreuungskräfte, die über ein Entsendungsmodell zu Ihnen entsandt werden. Wir von Pflege Panorama beraten Sie hierzu gerne. Zusammen mit Ihnen finden wir das passende Modell und Anbieter.

Können die Pflege­kosten von der Steuer abge­setzt werden?

Wer eine Haushaltshilfe legal beschäftigt, kann bei seiner Steuererklärung 20 Prozent der Lohnkosten absetzen. Die Steuerersparnis für eine Pflegehilfe mit geringfügigem Beschäftigungsverhältnis ist allerdings auf 510 Euro im Jahr begrenzt. Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege können als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einem Betrag von 4.000 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Wer einen Angehörigen ab dem zweiten Pflegegrad selbst pflegt oder sich dabei von einem ambulanten Pflegedienst unterstützen lässt, hat – wenn die Person kein Pflegegeld bezieht. Wer gegenüber dem Finanzamt höhere Kosten nachweisen kann, sollte dies in der Steuererklärung bei den außergewöhnlichen Belastungen angeben.

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Die wichtigsten Fragen

Worauf muss bei der Beauf­tragung einer Pflege­kraft geachtet werden?

Fungiert der Pflegebedürftige oder Angehörige als Arbeitgeber, wird der Arbeitsvertrag direkt mit der Pflegekraft geschlossen. In diesem Fall haben Angehörige sogenannte Arbeitgeberpflichten. Das bedeutet, dass der Pflegekraft der Mindestlohn gezahlt und sie bei der gesetzlichen Sozialversicherung angemeldet werden muss. Sie können aber auch ein anderes Modell wählen. Wir von Pflege Panorama beraten Sie gerne dahingehend.

Wie kann eine ost­europäische Pflege­kraft ange­meldet werden?

Beim Arbeitgebermodell vermittelt die Agentur für Arbeit Betreuungskräfte aus dem Ausland für die hauswirtschaftliche Versorgung und grundpflegerische Tätigkeiten. Sie dürfen maximal 38,5 Stunden pro Woche arbeiten. Zudem muss der Auftraggeber die Versicherungskosten übernehmen.  

Welche Kosten kommen auf Betroffene zu?

Eine deutsche Pflegekraft, die auch die medizinische Behandlungspflege durchführen kann, kostet monatlich mindestens 5.000 Euro, osteuropäische Pflegekräfte in der Regel lediglich 2.500 Euro pro Monat. Hinzu kommen Kost, Logis und eventuell Reisekosten. Letzteres gilt auch beim Entsendemodell. Dennoch ist das trotz der Gebühren für die Vermittlungsagentur und das Entsendeunternehmen in der Regel die günstigste Variante.

Julia Greguletz
Julia Greguletz
Hallo lieber Leser, mein Name ist Julia und ich bin vom Team Pflege Panorama. Ich schreibe unsere Ratgeber-Artikel, um umfassend über häusliche Betreuung zu informieren.
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