Wer pflegebedürftige Angehörige hat, aber selber arbeiten oder sich um die Kinder kümmern muss, kommt bei der Pflege schnell an die Grenzen. Insbesondere, wenn auch in der Nacht eine Betreuung notwendig ist. Für solche Fälle gibt es die Tages- und Nachtpflege, bei der die pflegebedürftigen Personen für den gewünschten Zeitraum von einem Fahrdienst geholt und gebracht werden. Anspruch darauf haben Betroffene mit den Pflegegraden 2 bis 5. Allerdings decken die Leistungen der Pflegekasse die Kosten der Tages- und Nachtpflege nicht vollständig ab, weshalb eine 24-Stunden-Pflegekraft von ennie eine Alternative sein kann.
Für wen eignet sich die Tages- und Nachtpflege?
Die Tages- oder Nachtpflege zählt zu den teilstationären Pflegeleistungen im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI). Die Pflegebedürftigen können zwar noch von zu Hause versorgt werden, fühlen sich aber aufgrund körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage, ohne Pflegeperson in der eigenen Wohnung zu leben – beispielsweise, weil sie Essen oder Trinken vergessen. Wenn pflegende Angehörige nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen können, die pflegebedürftige Person auch nachts beaufsichtigt werden muss oder beide Seiten mit der Gesamtsituation überfordert sind, ist die Tages- und Nachtpflege eine Option – sei es nur für ein paar Stunden am Tag oder für die Nacht. Der Pflegebedürftige wird dann in den meisten Fällen abgeholt und in einer entsprechenden Einrichtung betreut. Für die Nachtpflege kommen die Pflegebedürftigen am Abend und verbringen dort die Nacht. Nach der Betreuung werden die Pflegebedürftigen wieder nach Hause gebracht.
Wie sieht die Tagespflege konkret aus?
Bei der Tagesbetreuung werden die Pflegebedürftigen je nach gebuchter Uhrzeit von einem Fahrdienst zu Hause abgeholt. Kommen sie bereits am Morgen, gibt es mit den anderen Menschen vor Ort ein gemeinsames Frühstück. Bei Bedarf wird beim Essen, beim Gang auf die Toilette, bei der Medikamenteneinnahme oder bei anderen Maßnahmen im Sinne der Grundpflege geholfen. Den ganzen Tag über gibt es verschiedene Angebote, beispielsweise sozialen Austausch, gemeinsame Freizeitgestaltung, sportliche Aktivitäten, den Nachmittagskaffee oder das gemeinsame Abendessen. Wer an welchem Programmpunkt teilnimmt, bleibt in der Regel den Pflegebedürftigen überlassen. Wenn sie sich zwischendurch ausruhen wollen, können sie das in den Ruheräumen machen. Viele Einrichtungen sind inzwischen auch auf die besonderen Bedürfnisse von demenzerkrankten Menschen ausgerichtet. Geschultes Personal soll ihre kognitiven Fähigkeiten trainieren. Außerdem gibt es Angebote für die Motorik, einen geschützten Außenbereich und manchmal sogar spezielle Lichtkonzepte zur Orientierung. Am Ende der gebuchten Pflegezeit werden die Menschen wieder vom Fahrdienst nach Hause gefahren.
Wie sieht die Nachtpflege konkret aus?
Wie bei der Tagespflege werden Pflegebedürftige bei der Nachtpflege von einem Fahrdienst von zu Hause abgeholt. Das Angebot richtet sich vor allem an Intensivpflege-Patienten oder Palliativpatienten. Je nach Uhrzeit erhalten sie in der Pflegeeinrichtung noch ein Abendessen oder werden für das Zubettgehen vorbereitet. Die Angestellten in den Einrichtungen übernehmen dabei die ganze Nacht über alle notwendigen Pflegetätigkeiten – wie auch die 24-Stunden-Pflegekräfte von ennie. Die Mitarbeiter unterstützen auch, wenn die Nachtgäste nicht schlafen können und lesen ihnen dann beispielsweise etwas vor. Am Morgen werden sie gewaschen, angezogen und je nach Buchungszeit vor oder nach dem Frühstück wieder nach Hause gefahren. Bei der Nachtpflege gibt es ebenfalls spezielle Angebote für Demenzkranke. Sie profitieren besonders, da sie häufig einen gestörten Tages- und Nachtrhythmus gepaart mit einem gesteigerten Bewegungsdrang haben und daher in der Nacht viel unterwegs sind. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und es für Demenzkranke leichter gemacht, einen Pflegegrad zu erhalten.
Wer übernimmt die Kosten für Tages- und Nachtpflege?
Die Pflegekasse erstattet jeden Monat die Ausgaben. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab. Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege haben alle Menschen ab dem Pflegegrad 2. In dem Fall erhalten sie 689 Euro, beim Pflegegrad 3 sind es 1.298 Euro, beim Pflegegrad 4 1.612 Euro und beim Pflegegrad 5 1.995 Euro. Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 erhalten immerhin einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Neben der Tages- und Nachtpflege können die Ansprüche auch für ambulante Pflegesachleistungen und Pflegegeld genutzt werden. Die Tages- und Nachtpflegeleistungen werden weder auf die Sachleistung noch auf das Pflegegeld angerechnet, Pflegebedürftige können die Ansprüche auf Tages- und Nachtpflege, Pflegegeld und Pflegesachleistung also nach ihrer Wahl miteinander kombinieren. Was Sie allerdings selbst übernehmen müssen, sind die Transportkosten zur und von der Betreuungseinrichtung, die Gebühren für Unterkunft und Verpflegung sowie die sogenannten Investitionskosten. Das sind Ausgaben des Heimbetreibers, um das Alltagsgeschäft am Laufen zu halten.
Wie findet man eine geeignete Einrichtung?
Kranken- und Pflegekassen helfen Betroffenen bei der Suche nach einer passenden Einrichtung. Natürlich können Angehörige auch selbst im Internet recherchieren. Dort gibt es neben ennie Pflegedienstleistungsportale, die auch Tages- und Nachtpflege anbieten. Zusätzlich stellen viele Kommunen auf ihren Webseiten Informationen dazu bereit. Auch die Einrichtungen selbst haben meist eine Homepage, auf der sie ihr Konzept und ihre Angebote vorstellen. Ist etwas Ansprechendes dabei, sollten Angehörige ein Beratungsgespräch vereinbaren. Am besten zuerst ohne den Pflegebedürftigen. So lässt sich in der Einrichtung besser über die Angebote und Kosten sprechen. Zudem können die Einrichtung und die Angestellten genauer auf die eigenen Erwartungen geprüft werden. Pflegende Familienmitglieder sollten darauf achten, dass der Besuch in der Einrichtung möglichst flexibel gehandhabt werden kann. Dadurch lässt sich einfacher auf Unvorhergesehenes reagieren. Fällt das Urteil nach dem Gespräch wieder positiv aus, sollte ein Termin für einen Schnuppertag vereinbart werden. Bei diesem Testbesuch in der Einrichtung kann der Pflegebedürftige selbst erleben, was ihn in der Tages- oder Nachtpflege erwartet. In der Regel gelingt es dem Personal, Gäste schnell in die Gruppen zu integrieren.
Was sind die Vor- und Nachteile der Tages- und Nachtpflege?
Durch die Betreuung des Pflegebedürftigen sind Angehörige tagsüber entlastet und können nachts durchschlafen. Zusätzlich kann der Pflegedienst am Morgen und Abend die Pflege übernehmen. In den Einrichtungen können die Pflegebedürftigen neue soziale Kontakte knüpfen und ihre kognitiven Fähigkeiten verbessern. Auf der anderen Seite sind die Pflegebedürftige regelmäßig in einer fremden Umgebung und werden dauerhaft von unterschiedlichen Menschen betreut. Angehörige werden zwar für ein paar Stunden entlastet, müssen bei Tagessätzen von 60 bis 100 Euro aber teilweise mehr dafür ausgeben, als wenn sie die Dienste einer 24-Stunden-Pflegekraft in Anspruch nehmen würden. Wir von ennie wollen häusliche Betreuung einfach, transparent und bezahlbar machen. Unser erfahrenes und freundliches Team bietet Unterstützung bei der Suche nach einer 24-Stunden-Pflegekraft aus Deutschland, Polen und Rumänien. Bei uns gibt es keine hohen Gebühren an Vermittler, sodass Betreuungssuchende geringe Kosten haben und Betreuungskräfte gleichzeitig von einer fairen Vergütung profitieren.
Die wichtigsten Fragen
Was bedeutet Tages- und Nachtpflege?
Bei der Tagespflege holt ein Fahrdienst die pflegebedürftige Person ab. Bei Bedarf wird beim Essen, beim Gang auf die Toilette oder bei der Medikamenteneinnahme geholfen. Den ganzen Tag über gibt es verschiedene Aktivitäten und am Abend ein gemeinsames Abendessen. Bei der Nachtpflege werden die Pflegebedürftigen von den Angestellten ins Bett gebracht und die ganze Nacht über betreut. Am Morgen werden sie gewaschen, angezogen und je nach Buchungszeit vor oder nach dem Frühstück vom Fahrdienst wieder nach Hause gefahren.
Gibt es Zuschüsse für die Tages- und Nachtpflege?
Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege haben alle Menschen ab dem Pflegegrad 2. In dem Fall erhalten sie 689 Euro, beim Pflegegrad 3 sind es 1.298 Euro, beim Pflegegrad 4 1.612 Euro und beim Pflegegrad 5 1.995 Euro. Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 bekommen immerhin den ihnen zustehenden Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Nicht übernommen werden die Transportkosten, die Gebühren für Unterkunft und Verpflegung sowie die sogenannten Investitionskosten.
Worauf ist bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim zu achten?
Kranken- und Pflegekassen helfen Betroffenen beim Finden einer passenden Einrichtung. Natürlich können Angehörige auch selbst im Internet recherchieren. Informationen gibt es auf Pflegeportalen, bei Kommunen oder direkt bei den Einrichtungen. Ist etwas Ansprechendes dabei, sollten Angehörige ein Beratungsgespräch vereinbaren und bei einem guten Gefühl bezüglich Atmosphäre und Angestellten einen Schnuppertag mit dem Pflegebedürftigen vor Ort vereinbaren.