Wohnraumanpassung

Zuschüsse für Wohnraumanpassungen bei Pflegebedürftigen
Inhalt dieses Beitrags

Pflegebedürftige Angehörige zu Hause bestmöglich zu versorgen, ist eine Herausforderung. Enge Treppenhäuser, steile Stufen, schmale Türen, verwinkelte Bäder und jede Menge Türschwellen stellen zusätzliche Hindernisse dar, die den Pflegealltag unnötig erschweren. Oft können schon kleine Umbaumaßnahmen eine erhebliche Verbesserung und Erleichterung für die Pflegebedürftigen und die Pflegenden bedeuten. In Einzelfällen kann durch eine entsprechende Wohnraumanpassung sogar die Selbstständigkeit der Betroffenen wiederhergestellt werden. Dass die häusliche Umgebung bzw. Wohnung oft ein erhebliches Hindernis bei der Pflege darstellt, wissen auch die Pflegekassen. Sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ können deshalb mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme bezuschusst werden.    

Was ist eine Wohnraumanpassung?

Was genau eine Wohnraumanpassung ist und was bezuschusst wird, wird von der Pflegekasse nicht exakt definiert. Ziel der Umbaumaßnahmen sollte allerdings sein, „die häusliche Pflege zu ermöglichen, erheblich zu erleichtern oder auch die selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherzustellen.“ Ein weiteres wichtiges Ziel solcher wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ist außerdem, der Überforderung der Pflegepersonen vorzubeugen. Wenn Betroffene langfristig nicht in einem Pflegeheim untergebracht, sondern zu Hause gepflegt werden möchten und sollen, sind Umbaumaßnahmen der Wohnung oftmals notwendig, um das überhaupt zu ermöglichen.  

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Wer kann Zuschüsse für Umbaumaßnahmen beantragen?

Um von der Pflegekasse einen Zuschuss für die Wohnraumanpassung zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person einen anerkannten Pflegegrad nachweisen können. Um einen Pflegegrad zugesprochen zu bekommen, muss bei der Pflegekasse ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Diese lässt die Pflegebedürftigkeit von einem unabhängigen Gutachter prüfen, der jeweilige Pflegegrad wird anhand des Pflegegutachtens ermittelt und den betroffenen Personen postalisch mitgeteilt. Sobald ein Pflegegrad ermittelt wurde, unabhängig davon welcher, kann bei geplanten Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse ein Antrag auf Zuschuss gestellt werden. Mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten Pflegebedürftige pro Maßnahme, das heißt für alle mit eingereichten Umbauten 4.000 Euro.

Wohnraumanpassung: Das bezahlt die Pflegekasse

Die Pflegekasse gewährt wie beschrieben pro Maßnahme einen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro. Damit ist nicht gemeint, dass man für den Badumbau 4.000 Euro bekommt und für die Verbreiterung der Türen auch 4.000 Euro. Der Zuschuss gilt einmalig für alle Umbauten, die im Rahmen der Wohnraumanpassung geplant sind und im Antrag erwähnt werden. Sollte sich die Pflegesituation allerdings zu einem späteren Zeitpunkt verschlechtern und einen erneuten Umbau notwendig machen, kann noch einmal ein Antrag auf diesen Zuschuss gestellt werden. Der Zuschuss für die Wohnraumanpassung wird pro Person gewährt, das heißt, wenn mehrere pflegebedürftige Personen, die alle anspruchsberechtigt sind, zusammen wohnen, kann der Zuschuss maximal viermal so hoch sein, also 16.000 Euro betragen. Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn Betroffene in einer betreuten Wohngruppe oder in einer Senioren-WG zusammenwohnen. Sind es mehr als vier Anspruchsberechtigte, die den Antrag stellen, wird der Zuschuss anteilig auf die Pflegebedürftigen aufgeteilt. Wurde der Antrag auf den Zuschuss für die wohnraumverbessernden Maßnahmen bei der Pflegekasse gestellt, beträgt die seit dem 1. Januar 2021 gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist drei Wochen bzw. fünf Wochen, wenn für die Entscheidung über den Zuschuss ein medizinisches Gutachten notwendig ist. Sollte die Pflegekasse diese Frist nicht einhalten können, ist sie verpflichtet, das dem Antragsteller rechtzeitig mitzuteilen. Wenn das nicht passiert, gilt der Zuschuss nach Ablauf der Frist automatisch als genehmigt. 

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Wohnraum­anpassungen: Beispiele

Eine genaue Auflistung der Umbaumaßnahmen, die bezuschusst werden, gibt es seitens der Pflegekasse zwar nicht, in der Regel handelt es sich dabei aber um solche, die mit einem wesentlichen Eingriff in die Bausubstanz verbunden sind, wie zum Beispiel die Verbreiterung von Türen, der Einbau von Rampen und Treppenliften oder auch der feste Einbau von technischen Hilfsmitteln. Vorsicht bei kleineren Maßnahmen wie dem Einbau eines Duschsitzes oder auch eines Badewannenlifters: Diese können bei der Pflegekasse auch als Hilfsmittel beantragt werden und belasten so nicht das Budget für die Wohnraumanpassung. Wichtig ist allerdings, dass der Antrag noch vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt und genehmigt wurde. Die Liste der möglichen barrierefreien Umbauten, die bezuschusst werden können, ist lang:  

  • Installation von Handläufen an Treppen
  • Einbau eines Personenaufzugs oder Aufrüstung eines vorhandenen Aufzugs mit Haltestangen oder Sitzmöglichkeiten
  • Feste Installation von Rampen 
  • Einebnen von Türschwellen oder Niveauunterschieden des Bodens
  • Verbreiterung der Türen 
  • Einbau einer Gegensprechanlage und eines elektrischen Türöffners
  • Einbau eines Treppenlifters 
  • Installation einer Zentralheizung, falls noch nicht vorhanden
  • Absenkung bestimmter Gegenstände auf optimale Greifhöhe, zum Beispiel Lichtschalter, Steckdosen, Fenstergriffe, Briefkasten
  • Installation von rutschhemmenden Bodenbelägen zur Sturzprävention
  • Anpassung der Einbauhöhe von Küchengeräten wie Herd, Spüle, Kühlschrank, Geschirrspüler oder auch der Arbeitsplatte
  • Installation einer Kücheneinrichtung, die mit dem Rollstuhl unterfahrbar ist
  • Anpassung der Höhe von Küchenoberschränken
  • Barrierefreier Umbau von WC und Badezimmer
  • Installation einer bodengleichen Dusche 
  • Installation von Einstiegshilfen für die Badewanne
  • Anpassung der Toilettenhöhe
  • Einbau eines kompletten, funktionstüchtigen Badezimmers, falls noch keines vorhanden ist

Zuschuss zur Wohn­raum­anpassung

Der Zuschuss zur Wohnraumanpassung bei Pflegebedürftigen ist ganz ausdrücklich auch dazu da, den Pflegenden die Arbeit zu erleichtern und eine Überforderung zu verhindern. Diese Pflegenden müssen keine Angehörigen sein, auch 24-Stunden-Pflegekräfte profitieren von solchen Umbauten der Wohnung. Außerdem sind die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuungskraft unter anderem abhängig vom Pflegeaufwand. Wenn Umbauten, Einbauten und technische Hilfsmittel den Pflegeaufwand verringern, sinken in der Regel auch die Kosten für die 24-Stunden-Pflege.  

So erleichtern barrierefreie Umbaumaßnahmen die 24-Stunden-Pflege

Der Zuschuss zur Wohnraumanpassung bei Pflegebedürftigen ist ganz ausdrücklich auch dazu da, den Pflegenden die Arbeit zu erleichtern und eine Überforderung zu verhindern. Diese Pflegenden müssen keine Angehörigen sein, auch 24-Stunden-Pflegekräfte profitieren von solchen Umbauten und Erleichterungen. Außerdem sind die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuungskraft unter anderem abhängig vom Pflegeaufwand. Wenn Umbauten, Einbauten und technische Hilfsmittel den Pflegeaufwand verringern, sinken in der Regel auch die Kosten für die 24-Stunden-Pflege.

24-Stunden-Pflege finden

24-Stunden-Pflegekräfte müssen meist hohen Ansprüchen gerecht werden, denn bei dieser Form der Betreuung muss es auch zwischenmenschlich funktionieren – immerhin leben die pflegebedürftige Person und die Pflegekraft unter einem Dach zusammen. Auf der Suche nach einer passenden 24-Stunden-Betreuungskraft ist es für Betroffene deshalb wichtig, sich vorab ein umfassendes Bild von der Person machen zu können und zugleich auch darauf vertrauen zu können, dass die Qualität der Pflege stimmt. Wir von Pflege Panorama sind Experten in diesem Bereich. In unserer Datenbank sind eine Vielzahl an Anbietern von 24-Stunden-Betreuungskräften. Auf Basis Ihrer Anforderungen und Wünsche vergleichen wir kostenlos für Sie die Anbieter. So haben Sie eine sehr gute Grundlage für eine Entscheidung.

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Die wichtigsten Fragen

Was sind Umbaumaßnahmen zur Wohnraumanpassung?

Umbaumaßnahmen zur Wohnraumanpassung haben zum Ziel, die häusliche Pflege zu ermöglichen, erheblich zu erleichtern oder auch die selbständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherzustellen. Außerdem sollen wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Überforderung von Pflegepersonen vorzubeugen. Wenn Betroffene auf Dauer zu Hause gepflegt werden sollen, sind solche Umbaumaßnahmen oftmals notwendig, um das überhaupt zu ermöglichen.

Wer kann den Zuschuss für die Umbaumaßnahmen beantragen?

Wer den Zuschuss für die Wohnraumanpassung beantragen möchte, braucht einen anerkannten Pflegegrad. Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 können bei der Pflegekasse den Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro pro Person und Maßnahme beantragen. Das entsprechende Antragsformular kann telefonisch bei der Pflegeversicherung bestellt werden.

Julia Greguletz
Julia Greguletz
Hallo lieber Leser, mein Name ist Julia und ich bin vom Team Pflege Panorama. Ich schreibe unsere Ratgeber-Artikel, um umfassend über häusliche Betreuung zu informieren.
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