Plötzlich pflegebedürftig

Wo Betroffene und Angehörige Hilfe bekommen
Inhalt dieses Beitrags

Wenn ein Familienmitglied zum Pflegefall wird, trifft das Angehörige oft vollkommen unerwartet. Viele fühlen sich allein und überfordert. Doch es gibt viele Hilfsangebote, die Betroffenen in diesem Moment helfen. Die Einrichtungen beraten ebenfalls bei der schwierigen Entscheidung, wo der Pflegebedürftige am besten betreut wird. Auch der Gesetzgeber sieht Erleichterungen für pflegende Angehörige vor. Je nach Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige zusätzlich finanzielle Unterstützung vom Staat.     

Plötzlich Pflege­fall: Wo Familien­mit­glieder Unter­stützung er­halten

Ein Unfall, eine Krankheit, ein Sturz – jeder Pflegefall ist anders. Doch eine Gemeinsamkeit gibt es: Die Nachricht, dass die betroffene Person den Alltag von heute auf morgen nicht mehr allein bewältigen kann, trifft Familienmitglieder fast immer unerwartet und völlig unvorbereitet. Plötzlich müssen sie sich neben der Arbeit oder der Kinderbetreuung Gedanken machen über Fragen machen, mit denen sie sich noch nie beschäftigt haben: Wer übernimmt die Pflege? Wo gibt es Hilfe? Und wie lässt sich die Versorgung überhaupt finanzieren? Selbst wenn die Pflegebedürftigkeit ein schleichender Prozess ist, weil der Alltag der betroffenen Person aufgrund körperlicher und geistiger Einschränkungen immer mühseliger wird, ist die Situation für Angehörige nicht einfacher. Oft besteht die Hoffnung, dass es schon wieder besser wird dadurch geht wertvolle Zeit verloren. Erschwerend kommt für alle Betroffenen hinzu, dass das Thema mit all seinen Paragrafen und Verordnungen zu Beginn ein höchst unübersichtliches Feld ist.

Welche Unterstützung gibt es für Angehörige?

Die gute Nachricht: Niemand muss allein durch die Situation. Es gibt viele Anlaufstellen, die Angehörige in der Lebenssituation unterstützen und dabei helfem, die weiteren Schritte zu organisieren. Dazu zählen zum Beispiel Hausärzte und Kliniken, Kranken- und Pflegekassen, die Pflegestützpunkte der Region oder Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden. Das Bundesministerium für Gesundheit bietet sowohl online als auch am Telefon ebenfalls Beratungsgespräche an. Außerdem gibt es in allen größeren Städten Selbsthilfegruppen. Auch der Gesetzgeber versucht, Angehörige zu unterstützen: Angestellte von Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten können sich bis zu sechs Monate unbezahlt ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. In Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten besteht zusätzlich ein Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit. Angestellte können wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird,  ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten auf 15 Stunden pro Woche reduzieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für die Freistellung und Familienpflegezeit ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie zu beantragen.

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Was sind die Ursachen für Pflegebedürftigkeit?

Die häufigsten Gründe für Pflegebedürftigkeit sind chronische Krankheiten, beispielsweise Herzschwäche, Rheuma und Demenz. Außerdem können plötzliche Ereignisse wie ein Schlaganfall oder ein Herzinfarkt bleibende Schäden hinterlassen. Herz und Gehirn sind sehr sensible Organe. Doch auch Krebserkrankungen und psychische Leiden können Ursache für Pflegebedürftigkeit sein. Besonders häufig sind auch Stürze, die durch Arthrose und rheumatische Erkrankungen begünstigt werden. Hinzu kommen Krankheiten des Nervensystems, die den Bewegungsradius stark einschränken. Bei jungen Menschen ist das häufig Multiple Sklerose, bei älteren Menschen vor allem die Parkinson-Krankheit. Auch die neurologischen Folgen von Diabetes, also der Zuckerkrankheit, nehmen in jüngster Zeit stark zu. Im höheren Alter ist Pflegebedürftigkeit vor allem auf Abbauprozesse im Gehirn zurückzuführen. Am häufigsten leider Betroffene in diesem Fall unter Alzheimer und der vaskulären Demenz. Die geistigen Fähigkeiten lassen also kontinuierlich nach.

Wer ist laut Gesetz pflegebedürftig?

Nach dem Gesetzgeber pflegebedürftig sind seit 2015 Personen, „die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen“. Laut Bundesgesundheitsministerium muss es sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Wichtig ist zudem eine Pflegebedürftigkeit von längerer Dauer, also voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit einer in Paragraf 15 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB) festgelegten Schwere.  Zu den Kriterien zählen Mobilität, die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen sowie die Selbstversorgung, also zum Beispiel die Körperpflege, das An- und Auskleiden oder die Hauswirtschaft. Hinzu kommen die Bewältigung von und der selbstständige Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, also zum Beispiel Arztbesuche, die regelmäßige Arzneimitteleinnahme, Diäten sowie als letztes Kriterium die Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte.

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Wie wird der Pflegebedarf erfasst?

Seit Januar 2017 gibt es statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Sie entscheiden darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können. Um herauszufinden, welche Pflegestufe den Pflegebedarf des Angehörigen adäquat erfasst, unterscheidet das Zweite Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) fünf Kriterien. Beim Pflegegrad 1 sind Betroffene noch weitgehend selbstständig und haben nur einen geringfügigen Pflegebedarf. Unter den Pflegegrad 2 fallen Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt sind. Beim Pflegegrad 3 muss eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen. Um unter den Pflegegrad 4 zu fallen, müssen schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorliegen. Beim höchsten Pflegegrad 5 müssen die betreuten Angehörigen unter schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit leiden und einen sehr hohen Pflegebedarf haben. Beim ersten Antrag an die Pflegekasse wird ein persönliches Gutachten erstellt – bei gesetzlich Versicherten vom Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten von Medicproof. Schlussendlich entscheidet aber die Pflegekasse des Antragstellers.

Welche Form der Pflege ist die richtige?

Nachdem der Pflegebedarf erfasst wurde, kommt die schwierigste Aufgabe für Angehörige: Wie soll die Pflege konkret aussehen? Dabei muss überlegt werden, ob der Angehörige zu Hause gepflegt oder in ambulanter Pflege versorgt werden soll. Manchmal ist auch ein Pflegeheim oder eine ambulante Pflege durch Pflegedienste beziehungsweise die häusliche Betreuung durch Pflegeperson eine gute Option. Alternative Pflegeformen sind das betreute Wohnen, das gemeinschaftliche Wohnen in sogenannten Senioren-Wohngemeinschaften, Pflegewohngruppen, Altenheime oder Seniorenresidenzen. Angehörige müssen sich dabei die Frage stellen, ob sie für einen auf den Kopf gestellten Lebensstil bereit sind und ob sie sich für die herausfordernde Pflege der Angehörigen überhaupt mental in der Lage fühlen.

Was sind die Vor- und Nachteile der häuslichen Pflege?

Ein klarer Vorteil bei der häuslichen Pflege: Der Pflegebedürftige wird nicht aus seiner gewohnten Umgebung gerissen. Dadurch kann die Pflege genau auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anpasst werden. In der Regel sind auch die Kosten etwas geringer als in der stationären Pflege. Doch es gibt auch Nachteile: Die Angehörigen müssen unter Umständen ihren Beruf aufgeben oder reduzieren. Auch der Partner und womöglich die eigenen Kinder müssen zurückstecken. Das kann zu einer großen emotionalen Belastung führen. Wer die Vorteile der häuslichen Pflege ohne die Nachteile haben möchte, kann auch eine sogenannte „24-Stunden”-Pflegekraft einstellen. Dadurch können Pflegebedürftigen in ihrer Umgebung bleiben und Angehörige werden bei der Pflege entlastet, da sich die 24-Stunden-Kraft um die wesentlichen Dinge bei der Betreuung und im Haushalt kümmert. Da sich viele Familien deutsche Betreuungskräften nicht leisten können, greifen sie oft auf günstigere Arbeitskräfte aus Osteuropa zurück.

Die wichtigsten Fragen

Wo bekommen Angehörige von Pflegebedürftigen Unterstützung?

Bei Hausärzten und Kliniken, Kranken- und Pflegekassen, den Pflegestützpunkte der Region oder bei Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden. Das Bundesgesundheitsministerium bietet ebenfalls Beratungsgespräche an. Angestellte können sich, wenn ein Familienmitglied plötzlich pflegebedürftig wird, bis zu sechs Monate freistellen lassen und 24 Monate ihre Arbeitszeit auf 15 Stunden pro Woche reduzieren. Außerdem gibt es ein zinsloses Darlehen.

Wer gilt als pflegebedürftig?

Pflegebedürftig sind laut Gesetzgeber Personen, „die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.“ Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate dauern und eine gewisse Schwere haben.

Welche Pflegeformen gibt es?

Am häufigsten entscheiden sich Angehörige für die Betreuung des Familienmitglieds beziehungsweise in Kombination mit einem ambulanten Pflegedienst oder einer 24-Stunden-Pflegekraft. Alternative Pflegeformen sind Pflegeheime, das betreute Wohnen, das gemeinschaftliche Wohnen in sogenannten Senioren-Wohngemeinschaften, Pflegewohngruppen, Altenheime oder Seniorenresidenzen.

Julia Gries
Julia Gries
Hallo lieber Leser, mein Name ist Julia vom ennie-Team. Ich schreibe unsere Ratgeber-Artikel, welche unser Wissen zur häuslichen Betreuung in Struktur bringen und an unsere Leser weitergeben.
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